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Experten-Antwort

Wiederauflebung Witwenrente

von Walpurga01.08.2022 | 23:17
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe Anfang März einen Antrag gestellt weil ich meine Witwenrente nach der Scheidung wieder aufleben lassen möchte. Es wurden Unterlagen nachgefordert. Die hatte ich Mitte April eingereicht. Seither ist Stillstand. Vor ca 5 Wochen habe ich telefonisch angefragt ob die Unterlagen eingingen. Das wurde mir bestätigt. Laut der Sachbearbeiterin wurde von der DRV das Scheidungsurteil beim Amtsgericht angefordert, deshalb würde die Bearbeitung so lange dauern. Ich mag auf keinen Fall drängeln, inzwischen kommt mir die Bearbeitungszeit aber sehr lange vor. Ich bin alleinerziehend und überbrücke nun schon ein paar Monate. Ich wusste auch nicht, dass die Witwenrente wieder aufleben kann. Habe nur durch Zufall davon erfahren. Die Rente würde uns schon sehr helfen. Allerdings mag ich die Sachbearbeiter auch nicht drängeln. Wie verhalte ich mich in dem Fall denn richtig? Soll ich nochmal anfragen oder doch lieber abwarten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Walpurga,

hier gibt es kein richtiges Verhalten - und auch kein falsches Verhalten.

Sollten Ihnen Unterlagen, welche die Sachbearbeitung für die Abarbeitung des Vorgangs benötigt, vorliegen, so spricht nichts dagegen, diese Unterlagen einzureichen. Im schlimmsten Fall liegt den Kollegen das benötigt Urteil zweimal vor. Einreichen können Sie die Unterlagen wie bereits von "Abschläge" beschrieben direkt bei einer Beratungsstelle. Der von der Rentenversicherung bevorzugte und grundsätzlich schnellere Weg wäre digitale Weg unter dem von Abschläge beschriebenen Link mit dem Formular S8003. Auf diesem Weg würde der Vorgang unmittelbar in die digitale Akte eingespielt.

Liegt Ihnen das Urteil nicht vor, so können Sie die Kollegen auch gerne nochmal anrufen und nachfragen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Abschlägeam 01.08.2022 | 23:55
Hallo Walpurga, Ihnen liegt doch (inzwischen) sicher auch ein Exemplar des Scheidungsurteils mit Amtsstempel versehen vor? Dann sollten Sie es einscannen, als PDF-Datei abspeichern und online an die zuständige DRV übermitteln. Mit einem formlosen Dreizeiler, dass dies ein noch fehlendes Dokument zum Antrag vom xxx sei, und Sie nunmehr um abschließende Berechnung bitten. Alternativ könnten Sie dieses Urteil auch bei einer Beratungsstelle vor Ort vorlegen, die fertigen dann eine Kopie und leiten es weiter. Aber da die persönlichen Vorsprachen vielerorts immer noch nur eingeschränkt möglich sind, reichen für die meisten einzureichenden Dokumente ohnehin die Kopien bzw. eben PDF-Dateien. Sollte dies ausgerechnet für ein Scheidungsurteil nun nicht möglich sein, hätte der Sachbearbeiter dann aber zumindest die Möglichkeit, weiter zu 'rechnen' und kann dann ja später das Urteil vom Amtsgericht zu seinen Unterlagen noch dazu legen. Aber gleichzeitig erinnern Sie damit auch die Sachbearbeitung daran, dass da doch noch der 'Vorgang Walpurga' irgendwo im Stapel rumliegt. Nutzen Sie für den Versand das Online-'Kontaktformular für sonstige Anfragen', hier erhalten Sie am Ende auch eine Sendebestätigung, die Sie für sich selbst wiederum dann auch abspeichern können/sollten: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms/Kon… Viel Erfolg und alles Gute!
Walpurgaam 02.08.2022 | 17:11
Vielen Dank für die Antworten. Das Scheidungsurteil liegt mir vor. Die Scheidung war ja schon Ende 2020. Ich wusste leider nicht, dass die Witwenrente wieder aufleben kann. Habe davon nur durch Zufall erfahren. Deshalb habe ich so spät erst den Antrag gestellt. Dann werde ich den Beschluss vom Amtsgericht digital an die DRV übermitteln. Vielleicht hilft es ja.
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