Hallo Walpurga,
hier gibt es kein richtiges Verhalten - und auch kein falsches Verhalten.
Sollten Ihnen Unterlagen, welche die Sachbearbeitung für die Abarbeitung des Vorgangs benötigt, vorliegen, so spricht nichts dagegen, diese Unterlagen einzureichen. Im schlimmsten Fall liegt den Kollegen das benötigt Urteil zweimal vor. Einreichen können Sie die Unterlagen wie bereits von "Abschläge" beschrieben direkt bei einer Beratungsstelle. Der von der Rentenversicherung bevorzugte und grundsätzlich schnellere Weg wäre digitale Weg unter dem von Abschläge beschriebenen Link mit dem Formular S8003. Auf diesem Weg würde der Vorgang unmittelbar in die digitale Akte eingespielt.
Liegt Ihnen das Urteil nicht vor, so können Sie die Kollegen auch gerne nochmal anrufen und nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung