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Experten-Antwort

Wiederaufnahme des wegen der Ost/ West-Bewertung ausgesetzten Versorgungsausgleichs

von Lorenz24.08.2010 | 12:48
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3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, wie verfahren die Rententräger, wenn ein dem Grunde nach Ausgleichspflichtiger Rente beantragt, bei dem der VAG wegen der Ost-West-Angleichung ausgesetzt wurde? Wendet sich der Rententräger an das Fam.gericht? Ansonsten hat der Ausgleichspflichtige ja kein Interesse daran, dass das Fam.gericht seine Arbeit zügig (wieder)aufnimmt. Freundliche Grüße, A. Lorenz

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

In der Regel informieren die Rentenversicherungsträger den Versicherten bei ausgesetzten Verfahren über die Möglichkeit eines Antrages beim Familiengericht. Der Rentenversicherungsträger stellt selbst keinen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Im Übrigen werden die Familiengerichte von Amts wegen ohnehin bis zum 31.08.2014 die ausgesetzten Verfahren wieder aufnehmen.

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2 Antworten

-_-am 24.08.2010 | 21:15
Nein, die Rentenversicherungsträger stellen keine Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Das können jedoch die beteiligten geschiedenen Ehegatten. Ab 01.09.2010 darf das alte VAG-Recht in den Entscheidungen der Familiengerichte ohnehin nicht mehr angewendet werden. Das seit dem 01.09.2009 gültige Versorgungsausgleichsrecht lässt inzwischen auch den Ausgleich angleichungsdynamischer Anwartschaften (Entgeltpunkte Ost) zu und ist auch für alle Verfahren gültig, in denen am 31. August 2010 im ersten Rechtszug noch keine Endentscheidung erlassen wurde. Wird kein Antrag der Parteien gestellt, hat das Familiengericht bei Fristablauf das Verfahren von sich aus wieder aufzunehmen.
W*lfgangam 24.08.2010 | 21:35
Hallo A.Lorenz, es kann sich 'lohnen', den Rentenantrag möglichst (sehr) lange früher zu stellen, damit die in diesen (Alt-)Fällen nicht berücksichtigten/ausgesetzten VA dann doch zügig erledigt werden - sonst wartet der/die Begünstigte (gut, trifft hier nicht zu, aber vielleicht vertreten Sie auch mal die andere Seite) unter Umständen ein Jahr auf die Umsetzung (erlebter Fall - Familiengericht hat trotz gleichzeitiger Mitteilung bei Rentenantragstellung 'Besseres/Vorrangiges' zu erledigen, als diesen Altfall zeitnah abzuarbeiten) und damit höhere Rente. 'Problematischer' wirds, wenn noch nachgehender Unterhalt läuft - ist der aktuelle richtig ??...das kann letztendlich nur ein Fachanwalt ermittelt, der seine Finger Cent-genau für beide Bereiche bereit ist, ins Feuer legen ;-) Gruß w. ...natürlich hat ein hier Ausgleichspflichtiger mit statischen Unterhaltszahlungen kein Interesse daran, dass die DRV hier besonders schnell den Sachverhalt erfährt ;-) ... ... im Rentenantrag ist eine Frage bezüglich VA beim Rentenantragsteller - die sollte auch zu Reaktionen führen - ansonsten Datenerhebung nutzlos ;-) Zitat Experte: "In der Regel informieren die Rentenversicherungsträger den Versicherten bei ausgesetzten Verfahren" Werden beide Versicherte informiert ? - das geht aus der Antwort nicht hervor. Und was heißt "in der Regel" ? - wieder mal von Träger zu Träger nach eigener Kassenlage - öhm, mein Gutdünken von Oben verschieden vorgegeben ? ;-)
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