Hallo Susi,
die stufenweise Wiedereingliederung wird von der Krankenkasse gezahlt. Bitte fragen Sie daher Ihre Krankenkasse, ob Sie für die Dauer der Wiedereingliederung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse und Ihrem Arbeitgeber benötigen.