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wiedereingliederrung und reha

von maik.dr.24.11.2010 | 15:43
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9 Antworten

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hallo, ich habe mal eine frage. ich bin nun schon über drei monate krank. ich habe einen rehaantrag gestellt und er ist abgelehnt worden.nun habe ich widerspruch eingereicht (vor 2 wochen)und bis jetzt noch nichts gehöhrt.nun möchte ich ab 5.12 auch eine wiedereingliederung machen.nun meine frage.sollte nun doch noch eine reha genemigt werden während der wiedereingliederrung,darf ich dann in reha oder geht das dann nicht wegen der wiedereingliederung?

9 Antworten

asdfam 24.11.2010 | 16:38
Stellt sich da die Frage, inwiefern eine Unterbrechung (und sei es auch aufgrund der durchzuführenden Reha aus gutem Grund) der gerade begonnene nWiedereingliederung sinnvoll ist.
Klemensam 24.11.2010 | 17:39
Und WARUM wurde die med. Reha abgelehnt ? Weil Sie zu gesund für eine Reha sind und darum aus Sicht der RV keine benötigen oder aber weil Sie zu krank und bereits Erwerbsgemindert sind und damit durch eine Reha keine Besserung erzielt werden kann ? Eine Wiedereingliederung können Sie natürlich immer antreten oder abbrechen ohne dadurch Nachteile befürchten zu müssen. Auch können Sie die WE jederzeit abbrechen, wenn Sie sich gesundheitlich dazu nicht mehr weiter im Stande sehen. Natürlich können Sie auch während der Wiedereingliederung in die Reha gehen und diese damit unterbrechen. Kommt ja auch drauf an wie lange die WE geplant ist. Ob dies jedoch sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt... Die Frage wird auch eher sein was ihr Arbeitgber dazu sagt , wenn Sie schon mehrere Monate lang krank waren, dann die WE beginnen und plötzlich wieder für mehere Woche ausfallen weil Sie in die Reha gehen... Normalerweise macht man erst die Reha und anschließend beginnt man dann eine Wiedereingliederung. Ob überhaupt und wenn ja wann ihrem Widerspruch stattgegeben wird, steht doch jetzt aktuell völlig in den Sternen und so ein Widerspruchsverfahren kann durchaus auch viele viele Monate dauern. An ihrer Stelle würde ich dies Jahr eh niocht mehr mit einer Entscheidung dazu rechnen... Wenn Sie die WE jetzt schon " angeleiert " haben , können Sie diese doch nur am 5.12. beginnen und abwarten was sich bezüglich der Reha noch ergeben wird und dann aktuell entscheiden.
Klemensam 25.11.2010 | 09:16
danke für die Rückmeldung. Ich denke auch wie von @nix bereits angesprochen, werden Sie die Wiedereingliederung wohl lange hinter sich haben, bis es dann mal - wenn überhaupt - zu einem Rehaantritt käme . Insofern ist ihre Frage eigentlich mehr theoretischer Natur als wie dies in der Praxis so vorkommen wird. Ansonsten können Sie ja auch den Antrittstermin in Absprache mit der Rehaklinik und der RV auch um einige Wochen verschieben und zwar eben bis die WE dann beendet wurde. Persönlich und auch aus eigener Erfahrung rate ich ihnen , die WE nicht zu unterbrechen wegen einer Reha , sondern die WE in jedem Falle erst zu beenden und dann in die Reha zu gehen.
maik.dr.am 25.11.2010 | 16:38
morgen bekomme ich von meinem arzt das formular gegen der wiedereingliederung und dannn muß es noch mein arbeitgeber auszüllen,aber der hat schon mündlich zugestimmt. und dann muß nur noch die kk zustimmen,ich gehe aber davon aus das die auch zustimmen. die haben schon streß gemacht das die krankheit solange dauert. und sollte ich die reha dochnoch bewilligt bekommen,versuche ich nach der wiedereingliederung in die reha zukommen.
Klemensam 26.11.2010 | 07:24
Die Krankenkasse wird immer zustimmen. Die wollen Sie ja mit einer geglückten Wiedereingliederung aus der Krankengeldzahlung rauskiregen... Auf gutes Gelingen der WE.
Nixam 24.11.2010 | 19:02
Zitat von maik.dr. anzeigenausblenden
Die Bearbeitung des Widerspruchs erfolgt in der Widerspruchsstelle. Hier tagt 1xwöchentlich der Widerspruchsausschuss. Und die Abhilfe eines Widerspruchs kann Wochen dauern. Ausserdem muss im Falle einer Stattgabe des Widerspruchs der Bewilligungsbescheid erst noch geschrieben werden, die Klinik, in die Sie dann hinsollen, muss Sie dann in die Warteliste aufnehmen und die Aufnahme in eine Reha kann mindestens 3 bis 6 Monate in Anspruch nehmen. In dieser Zeit haben Sie Ihre stufenweise Wiedereingliederung dürfte wohl nicht solange dauern, dass sie sich mit der Aufnahme in die Rehabilitationsklinik überkreuzt. Ausserdem können Sie bei Bewilligung der medizinischen Leistung in der Klinik anrufen und den Termin um bis zu 6 Monate ab Bewilligungsbescheid-Datum verschieben. Viele Grüsse Nix
maik.dr.am 24.11.2010 | 21:36
die reha wurde abgelehnt weil die letzte reha erst vor knapp 3 jahren war. und wiedereingliederung soll nun sein weil die krankenkasse streß macht.
maik.dr.am 24.11.2010 | 21:36
die reha wurde abgelehnt weil die letzte reha erst vor knapp 3 jahren war. und wiedereingliederung soll nun sein weil die krankenkasse streß macht.
-am 25.11.2010 | 14:10
Zitat von maik.dr. anzeigenausblenden
Hallo maik.dr., die stufenweise Wiedereingliederung ist eine Maßnahme, arbeitsunfähige Beschäftigte nach lang andauernder Krankheit schrittweise wieder an eine volle Arbeitsbelastung heranzuführen. Normalerweise schließt sich die stufenweise Wiedereingliederung im unmittelbaren Anschluss an eine medizinische Reha-Leistung an. Theoretisch spricht allerdings nichts dagegen, auch während einer Wiedereingliederung eine medizinische Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen zu können. Allerdings wäre es wirklich empfehlenswert - sollte Ihnen die medizinische Reha-Maßnahme im Rahmen des Widerspruchsverfahrens bewilligt werden - den Antritt in der Reha-Einrichtung erst nach Abschluss der stufenweisen Wiedereingliederung zu vereinbaren (soweit es überhaupt zu einer Überschneidung kommt). Diesbezüglich können Sie nach Bewilligung der medizinischen Leistung Kontakt mit der Reha-Klinik aufnehmen, welche Ihnen im Bewilligungsbescheid mitgeteilt wird, und den Antrittstermin absprechen.
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