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Experten-Antwort

wiedereingliederung?

von Lea Sophie28.08.2010 | 11:54
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bin Dez. 1948 geboren und habe Brustkrebs (60% Schwerbehindert). Bin mitte August 2010 aus der REHA arbeitsunfähig entlassen worden. Möchte am 01.01.2012 in Rente gehen. Lohnt sich eine Wiedereingliederung? Wenn ja, mein Chef sagt nein, und wie geht es weiter? Habe eine Teilzeitstelle,bin fest angestellt, freue mich auf Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lea Sophie!

Sie sind Mitte August 2010 aus der Reha arbeitsunfähig entlassen worden. Im Normalfall erfolgt die Feststellung und Einleitung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Ärzte der Rehabilitationseinrichtung bis zum Abschluss der Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Dies scheint offensichtlich nicht der Fall gewesen zu sein.

Voraussetzung für die Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung ist u.a., dass Sie selbst sowie Ihr Arbeitgeber mit der Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung einverstanden sind. Wie Sie selbst angeben, wird Ihr Arbeitgeber mit der Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung nicht einverstanden sein. Folglich kann eine solche Maßnahme auch nicht durchgeführt werden.

Wie geht es weiter? Normalerweise ist es so, dass Sie in derartigen Fällen von Ihrem behandelnden Arzt am Wohnort arbeitsunfähig geschrieben werden, sofern Sie Ihre Arbeitsleistung aus gesundheitlichen Gründen nicht erbringen können. In diesen Fällen muss Ihre Krankenkasse Krankengeld zahlen, sofern der Anspruch noch nicht erschöpft und Sie bereits ausgesteuert sind.

Sollten Sie bereits aus dem Krankengeldbezug ausgesteuert sein, wäre eine Rentenantragstellung zu überlegen, sofern Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Hierzu können Sie sich auch kurzfristig durch den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger beraten lassen.

Viel Erfolg wünscht Ihr Experte!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 28.08.2010 | 13:04
Je nach bisherigen Versicherungsverlauf könnten Sie als 61 jährige Frau sofort in Rente gehen, falls die Bedingungen für die AR für Schwerbehinderte oder für Frauen erfüllt sind. Schauen Sie dazu in Ihre letzte Rentenauskunft. Ob sich eine Eingliederung lohnt? - das kann im Forum keiner beantworten. Dass Ihr Chef "im Zweifel" dagegen ist, verwundert nicht; dem wäre es lieber, wenn er Klarheit hätte und Sie sofort in Rente gingen (statt monatelange Unklarheit bei Krankheit und "Umstände" mit Wiedereingliederung). Doch entscheidend ist was Sie meinen und Ihre Ärzte. Schadet eine Arbeitsaufnahme Ihrer Gesundheit oder ist eine Beschäftigung gut für Sie? Wäre es nicht besser den Stress einer Berufstätigkeit zu beenden? Sind das "mehr an Abschlägen" in Hinblick auf gewonnene Lebensqualität nicht vernachlässigbar? Fahren Sie mit Krankengeld besser oder schlechter? Wie reagiert die Krankenkasse? Alles Fragen über die man nur spekulieren kann. Helfen kann ein persönliches Beratungsgespräch bei den Kollegen der nächsten Beratungsstelle der DRV:
Arnoldam 28.08.2010 | 18:06
Ihr Chef muss der Wiedereingliederung zwingend mit seiner Unterschrift auf dem WE-Antrag zustimmen. Tut er dies nicht - warum auch immer - gibt es keine WE.
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