Hallo Lea Sophie!
Sie sind Mitte August 2010 aus der Reha arbeitsunfähig entlassen worden. Im Normalfall erfolgt die Feststellung und Einleitung einer stufenweisen Wiedereingliederung durch die Ärzte der Rehabilitationseinrichtung bis zum Abschluss der Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Dies scheint offensichtlich nicht der Fall gewesen zu sein.
Voraussetzung für die Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung ist u.a., dass Sie selbst sowie Ihr Arbeitgeber mit der Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung einverstanden sind. Wie Sie selbst angeben, wird Ihr Arbeitgeber mit der Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung nicht einverstanden sein. Folglich kann eine solche Maßnahme auch nicht durchgeführt werden.
Wie geht es weiter? Normalerweise ist es so, dass Sie in derartigen Fällen von Ihrem behandelnden Arzt am Wohnort arbeitsunfähig geschrieben werden, sofern Sie Ihre Arbeitsleistung aus gesundheitlichen Gründen nicht erbringen können. In diesen Fällen muss Ihre Krankenkasse Krankengeld zahlen, sofern der Anspruch noch nicht erschöpft und Sie bereits ausgesteuert sind.
Sollten Sie bereits aus dem Krankengeldbezug ausgesteuert sein, wäre eine Rentenantragstellung zu überlegen, sofern Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Hierzu können Sie sich auch kurzfristig durch den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger beraten lassen.
Viel Erfolg wünscht Ihr Experte!