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Wiedereingliederung

von Frau Jansen01.03.2019 | 16:02
91 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrtes Expertenteam, ich bin seit rund 1,5 Jahren krankgeschrieben (Burnout); mein Krankengeld läuft Ende März aus. Mein Arzt sagt, ich soll ab 1. Mai eine Wiedereingliederung machen. Wie geht es nach dem KG bis zur Wiedereingliederung weiter? Soweit ich weiß, kann ich Arbeitslosengeld bekommen; unter welchen Voraussetzungen? Während der Wiedereingliederung müsste ich dann Übergangsgeld von der Rentenversichert bekommen; richtig? Was sind hier die Voraussetzungen? Über Informationen wäre ich sehr glücklich - auch wenn mein Problem nicht nur die Rentenversicherung betrifft. Danke im Voraus.

4 Antworten

Danielaam 01.03.2019 | 20:06
Wenn das Krankengeld zuende ist, hast du keinen Anspruch mehr auf Eingliederung
???am 02.03.2019 | 18:33
Für eine stufenweise Wiedereingliederung nach dem Ende des Kranrankengeldes ist die AfA zuständig. Die DRV zahlt nur nach einer Reha.
Frau Jansenam 03.03.2019 | 18:02
Danke erst mal für die Nachrichten. Habe ich das richtig verstanden: 1. Wiedereingliederung (WE) über AfA: Gelten hier die gleichen Rahmenbedingungen wie bei der KV? d.h. länger krank und Arzt befürwortet WE? ...oder gibt es Zusatzanforderungen? 2.WE über DRV: Wenn ich das richtig verstehe, müsste ich erst noch eine Reha beantragen; wenn diese bewilligt wird, würde mir die DRV nach dieser Reha auch eine Wiedereingliederung zahlen. (Gibt es hier weitere Voraussetzungen?) 3. Wenn mir die DRV keine Reha bewilligt, bin ich darauf angewiesen, dass mir die AfA eine WE bewilligt; sonst müsste ich von 0 auf 100 zurück in den Job.
???am 04.03.2019 | 08:07
zu 1) Das müssen Sie die AfA fragen. zu 2) Erst muss die Reha bewilligt (Ihr Arzt scheint sie ja nicht für nötig zu halten, sonst hätte er sie ja schon angeleiert) und absolviert werden. Dann muss die Klinik die stufenweise WE empfehlen. Die muss dann innerhalb von 4 Wochen nach der Reha beginnen. Bis zum 01.04. wird das nichts mehr. zu 3) Ja.
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