Zum Ende der Rehabilitationsleistung findet ein Abschlussgespräch mit dem behandelnden Arzt Ihrer Rehabilitationseinrichtung statt. In diesem Gespräch wird üblicherweise auch erörtert, wann und in welchem zeitlichen Umfang Sie nach Einschätzung des Arztes wieder arbeiten können. Dies wird dann entsprechend auch so im ärztlichen Entlassungsbericht dokumentiert. Sofern der Arzt der Reha-Einrichtung eine stufenweise Wiedereingliederung in unmittelbarem Anschluss an die Reha noch nicht für sinnvoll hält, kann eine solche zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit von Ihrem niedergelassenen behandelnden Arzt eingeleitet werden.