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Wiedereingliederung abrechen! Was dann???

von hellogirl02.05.2008 | 11:13
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3 Antworten

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hallo ihr lieben. sorry, dass ich so nervig bin. aber ich bin halt total aufgewühlt. bin auf reha, und mich erwartet wohl böses... meine neuerliche frage: was passiert, wenn ich während der wiedereingliederung feststelle, dass ich das ganze nicht packe??? sprich, wenn ich nach einer woche entnervt wieder aufgebe??? -weiterhin krankengeld? -muß der ag wieder zahlen? was würde mir passieren, wenn ich während der wiedereingliederung kündige? (krankheitsbedingt, weil ich das nicht packe?) -alg-sperre? -weiterhin krankengeld? -alg1? ich kenn mich nicht mehr aus! danke hellogirl

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zum Ende der Rehabilitationsleistung findet ein Abschlussgespräch mit dem behandelnden Arzt Ihrer Rehabilitationseinrichtung statt. In diesem Gespräch wird üblicherweise auch erörtert, wann und in welchem zeitlichen Umfang Sie nach Einschätzung des Arztes wieder arbeiten können. Dies wird dann entsprechend auch so im ärztlichen Entlassungsbericht dokumentiert. Sofern der Arzt der Reha-Einrichtung eine stufenweise Wiedereingliederung in unmittelbarem Anschluss an die Reha noch nicht für sinnvoll hält, kann eine solche zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit von Ihrem niedergelassenen behandelnden Arzt eingeleitet werden.

2 Antworten

no nameam 02.05.2008 | 12:25
Mein erster Rat: Behalten Sie Ruhe und lassen Sie es auf sich zukommen! Unnötigen Stress können Sie wohl in dieser Situation nicht gebrauchen... Lassen Sie sich nach der Reha erstmal vom Hausarzt krank schreiben. Machen Sie sich keine Sorgen wegen dem MdK, der wird sich im Zweifelsfalle von selbst rühren. Und erst dann können Sie dem MdK sagen, dass Sie für eine Wiedereingliederung noch nicht fit sind. Ihr Hausarzt kann dies ja bescheinigen. Ich denke, dass die Leute vom MdK keine Unmenschen sind und wenn Sie ein psychisches Problem haben, werden auch die den Therapiebedarf sehen. Wenn man Sie dann (egal ob gleich nach der Reha oder später) die Wiedereingliederung beginnen und merken, dass Sie es nicht schaffen, dann lassen Sie sich krank schreiben! Reden Sie doch einmal mit einem Rehafachberater der Rentenversicherung. Ich denke, in so einem Gespräch würden Sie sicher den richtigen Weg für Ihr weiteres Vorgehen herausfinden. Einfach mal in der DRV anrufen! Auf keinen Fall sollten Sie kündigen, denn dann müssen Sie mit einer Sperrung des Alg rechnen. Wollen Sie Ihren Job wirklich nicht mehr ausüben, dann vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber, dass er Sie kündigt (dann bekommen Sie das Alg ohne Sperrfrist). Aber wie gesagt, ich würde Ihnen ganz besonders dringend zu einem Beratungsgespräch beim Rehafachberater raten!
Frank Morrisam 02.05.2008 | 12:22
Während der Zeit der Wedereingliederung sind sie weiterhin krank geschrieben. Sie bekommen ja auch in dieser Zeit weiterhin Krankengeld von der KK. Sie können JEDERZEIT diese Wiedereingliederung unter - oder auch ganz abbrechen, wenn es Ihnen gesundheitlich schadet bzw. sie sich nicht in der Lage dazu fühlen. Dann allerdings müssen sie natürlich wieder sofort zu Ihrem Hausarzt und einen " gelben Schein " holen und an die KK senden ! Der Arbeitgeber hat mir Ihrer Bezahlung nichts mehr zu tun ( wenn die 6 Wochen Lohnfortzahlung schon geleistet worden sind Sie bekommen dann max. 78 Wochen Krankengeld von der KK . Und bitte kündigen S I E während der Wiedereingliederung oder sonst während Ihrer Krankschreibung KEINESFALLS ihr Arbeitsverhälntnis. Sie verlieren dann alles an Ansprüchen was sie sich in der zeit der Betriebszugehörigkeit erwordebn haben ( wie z.B. eine Abfindung und so wieter ) Wenn kündigen dann muß Ihr Arbeitgeber dies tun ( auf auf jeden Fall m u s s ihre Kündigungsfrist dabei eingehalten werden ! ), damit bekommen sie dann auch keine Sperre fürs ALG I oder sonst welche Probleme beim Arbeitsamt. Haben Sie eigentlich schon einmal über die Beantragung einer Zeitrente nachgedacht ??? Alles Gute für Sie ++
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