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Experten-Antwort

Wiedereingliederung in das Arbeitsleben nach Antrag auf Erwerbsminderungsrente

von insomnia24.05.2017 | 09:20
1341 Ansichten
6 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ende März 2014 eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben erfolgreich abgeschlossen. Durch eine neue Erkrankung, die dem Suchtbereich zuzuordnen ist, war ich direkt nach Beendigung dieser Maßnahme wieder Arbeitsunfähig. Da sich das Entzugsgeschehen und eine ausgeprägtes Entzugssyndrom, sowie die laufende Therapie sehr langwierig ist, wurde ich von meiner Krankenkasse Ausgesteuert ( 09.2014 - normaler Bezug wäre bis Ende 10.2015 gewesen – hier läuft ein Rechtsstreit vor dem SG) Ab 10.2015 musste ich nun einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente Stellen, da die Arbeitsunfähigkeit weiter bestand. Dieser wurde von der DRV-Bund abgelehnt, hier läuft aktuell das Widerspruchsverfahren. Die DRV-Bund hat mir aktuell eine Maßnahme zur Medizinischen Rehabilitation angeboten, die laut meiner behandelnden Ärzte momentan keinen Sinn macht, da die laufende Therapie durchaus Erfolge zeigt. Es wäre hier nicht sinnvoll, in die Therapie zu diesem Zeitpunkt einzugreifen. Diese Maßnahme wurde daraufhin abgelehnt. Auch vor dem Hintergrund der Fortschritte der Therapie, wäre aus Sicht der behandelnden Ärzte, eine baldige Eingliederung in den Arbeitsmarkt vorstellbar. Dies könne nach dem Hamburger Modell, vorerst mit 2 Stunden täglich begonnen werden. Da ich noch keinen Arbeitsvertrag hatte, habe ich mich zunächst mit der Agentur für Arbeit gewendet. Hier sieht es aber wohl so aus, dass ich durch frühere ALG Bezüge keine Ansprüche mehr habe (Dies wird jetzt aber nochmals überprüft) Meine Frage ist nun, ob mir Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben seitens der DRV-Bund, in Bezug auf Wiedereingliederungshilfe, zustehen würden? Und wenn ja, welche Leistungen dies wären? Mit freundlichen Grüßen insomnia

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Konkrete Einzelfälle können in diesem Forum nicht umfassend gelöst werden.

Sofern das LTA-Gesamtverfahren bei der DRV Bund noch anhängig ist - also noch "läuft" - sollten Sie umgehend mit diesem Träger Kontakt aufnehmen und um ein kurzfristiges Beratungsgespräch mit dem Rehabilitations-Fachberater bitten.

Es bleibt Ihnen auch unbenommen, ggf. einen Neuantrag auf LTA-Leistungen zu stellen. Ob und welche Leistungen Ihnen "zustehen", kann hier nicht beurteilt werden.

Nach Ihren Schilderungen scheint aber zunächst die gesundheitliche Stabilisierung das vorrangige Ziel zu sein.

Perspektivisch könnten Eingliederungszuschüsse dazu beitragen, auf dem Arbeitsmarkt erst einmal iweder Fuß zu fassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Herz1952am 24.05.2017 | 10:29
Stellen Sie einen LTA-Antrag, dann wissen Sie, ob ihren Leistungen bewilligt werden. Dies könnten unter anderem sein: Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes sowie zur Förderung der Arbeitsaufnahme, Berufsvorbereitung, Berufliche Bildung, Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen, Übernahme weiterer Kosten, Zuschüsse an den Arbeitgeber
Kahlaam 24.05.2017 | 10:59
Hallo, Also LTA würde zur Zeit nichts bringen. Ihr Widerspruch wegen EMR läuft ja. Ich bin mir nicht sicher was Sie wirklich wollen. Entweder sind Sie so sehr krank und wollen die teilweise EMR oder volle EMR oder absolvieren Ihre Therapie und machen dann die medizinische Rehabilitation und dann die LTA. Aber auf mehreren gleichzeitig Baustellen sich fummeln bringt fpr Sie persönlich nichts. Mfg
Herz1952am 24.05.2017 | 10:29
Rechtsgrundlage: § 33 SGB IX
=//=am 24.05.2017 | 12:58
Ich denke, dass es ein Fehler war, die med. Reha abzulehnen. Wie lange läuft denn die Therapie noch? Wenn Ihnen eine med. Reha bewilligt wurde, haben sich die Ärzte der DRV mit Sicherheit auch ihre Gedanken gemacht und sehen das vermutlich anders als Ihr Arzt - nämlich aus dem sozialmedizinischen Gesichtspunkt. Davon haben viele Ärzte keine Ahnung, sie verwechseln oft auch arbeitsunfähig mit erwerbsunfähig. Bei einer bewilligten Reha haben Sie immerhin 6 Monate Zeit, um diese begonnen zu haben. Wenn Ihre Therapien davor beendet werden, könnten Sie doch einfach die med. Maßnahme durchführen!? Stellen Sie um Himmels Willen nicht noch einen LTA-Antrag. Dann ist das Chaos perfekt. Im Renten-Widerspruchsverfahren bzw. schon im Rentenverfahren wird oder wurde bereits geprüft, ob anstelle der med. Reha LTA zu bewilligen sind. Wobei mir ehrlich gesagt auch nicht ganz klar ist, WAS Sie eigentlich wollen - LTA oder EM-Rente. Im Übrigen schließe ich mich völlig dem Thread von @Schade an.
Schadeam 24.05.2017 | 11:03
"Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell" setzt meines Wissens voraus, dass man eine Arbeit hat in die man wieder eingegliedert werden kann. Wenn Sie momentan keine Job haben, werden Sie kaum einen neuen Arbeitgeber finden der bereit ist Ihre Arbeitszeit stufenweise hochzusetzen. Kann ich mir nicht vorstellen dass so etwas in der Praxis möglich ist. Dieser ärztliche Vorschlag scheint aus der Theorie zu kommen. Als Arbeitgeber würde ich ohnehin keinen neuen Mitarbeiter einstellen, der sich mit der DRV im Widerspruch gegen eine Rentenablehnung befindet. Ich stelle doch keinen ein, der sich für einen Rentenfall hält. Im Rahmen der LTA könnte man einem Arbeitgeber einen Einarbeitungszuschuss anbieten..... Wenn Sie meinen das hilft Ihnen, beantragen Sie dies (und bringen noch mehr Durcheinander ins Verfahren: es läuft ja derzeit nur eine Klage gegen die Kasse, ein Widerspruch bei der DRV, med. Reha ist angeboten aber Sie wollen nicht, jetzt wollen Sie LTA). Klare Aussagen sehen anders aus ?????
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