Hallo Peppa,
bitte wenden Sie dich in dieser Angelegenheit direkt an Ihre Krankenkasse, eine Beantwortung Ihrer Frage ist in diesem Forum leider nicht abschließend mgl.
Ihre Frage betrifft spezifisch das Leistungsrecht der GKV und nicht des Rentenversicherungsträgers.
Sollte die Wiedereingliederung nach Abschluss einer Reha über den Rentenversicherungsträger erfolgen, so besteht ggf. Anspruch auf Übergangsgeld.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung