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Wiedereingliederung/ Kündigung

von Christin18.10.2009 | 21:21
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 26 und nach der reha jetzt seit 3 wochen in einer wiedereingliederung. Meine Schmerzen sind wieder recht stark und ich wollte meinen 4-Wochen-Plan um ein paar Wochen verlängern...Nun hat gerade die Chefin angerufen das der Friseur-Salon zum 1.11. geschlossen wird. Ich könnte weiter bei ihr arbeiten, aber der Arbeitsplatz ist weit weg (ca2h pro Fahrt)ich bin nicht mobil und alleinerziehend. der verdienst ist schlecht für mich würde sich das nicht lohnen dort zu arbeiten.Leider bin ich auch noch abhängig von Hartz4. wie verhalte ich mich nun?Beende ich die wiedereingliederung gleich oder warte ich auf die Kündigung...? Und wie soll es weitergehen? nun habe ich wieder meine schmerzen und soll noch 40Jahre arbeiten.

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

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3 Antworten

F U Nam 18.10.2009 | 22:59
Hallo, ich glaube das ist eher mal eine Frage des Arbeitsrechts. Sofern der Salon geschlossen wird, ist doch wohl erst einmal der Arbeitsplatz nicht mehr da. Auf jeden Fall sollten sie Kontakt zu ihrem Reha-Fachberater aufnehmen, um zu prüfen ob andere Alternativen bestehen.
Erfahreneram 19.10.2009 | 08:06
Das ist in erster Linie keine Frage des Arbeitsrechtes , sondern eine Frage ihrer Gesundheit. Wenn Sie derzeit nicht mehr weiter arbeiten können aufgrund ihrer Schmerzen , können Sie jederzeit natürlich die Wiedereingliederung abbrechen. Sie bekommen dann weiterhin Krankengeld . Solange Sie keine schriftliche Kündigung ihrer Chefin haben, bleibt ihr Arbeitsverhältnis erstmal bestehen ( auch wenn es nur noch auf dem Papier existiert, da Sie ja zum einen krank geschrieben sind und zum anderen eventuell auch gar nicht die Absicht haben ihrer Chefin zur neuen Arbeitsstelle zu folgen.... ) Die alleinige telefonische Ankündigung der Schliessung des Betriebes zum 1.11. hat keinerlei Bedeutung hinsichtlich ihres Arbeitsverhältnisses. Ihr Arbeitsvertrag bleibt bis zu einer ordentlichen Kündigung weiter bestehen. Brechen Sie die WE ab, werden Sie erstmal wieder ganz gesund und entscheiden Sie dann bezüglich ihres Arbeitsverhältnisses wie es weitergehen soll. Ansonsten bleibt ihnen dann erstmal nur die Reaktion ihrer Chefin auf die abgebrochene WE abzuwarten. Natürlich könnte dies auch eine Kündigung zur Folge haben.
Christinam 20.10.2009 | 23:40
Vielen dank für die Antworten ich habe mich mit der RV-Mitarbeiterin unterhalten und sie hat mir nun eine Umschulung nahegelegt.BZW.Ich soll leistung zu teilhabe am arbeitsleben beantragen sobald ich mich in der Lage dazu fühle... Nun habe ich aber vergessen nachzufragen wie das dann bezahlt wird. Würde ich dann wieder Übergangsgeld bekommen oder gibt es eine ausbildungsvergütung...ist das gleichbleibend oder bei den verschiedenen Umschulungen unterschiedlich. Da ich alleinerziehend bin muß ich ja schauen 1. das ich die zeitliche Möglichkeiten dazu habe und mich und mein Kind weiter ausreichend versorgen kann.
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