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wiedereingliederung oder Antrag auf Teilhabe am AL

von Ulli-Muc16.01.2010 | 19:59
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, Mein Mann befindet sich ja seit Mitte August im Krankenstand wegen einer Depression. Seit Anfang Dezember ist er stationär auf der psychosomatischen Akutstation. Vor Mitte Februar wird er nicht entlassen werden. Im Gespräch mit Therapeutin und Sozialberaterin wurde nun besprochen, dass er woh noch fit genug für das Berufsleben sei und kein Antrag auf EMR gestellt wird, statt dessen soll ein Antrag auf Teilhabe am AL gestellt werden. Nun ist mein Mann ja an der Techn. Uni München beschäftigt, GdB 40, Gleichgestellt. Antrag auf Erhöhnung des GdB wurde von der Klinik bereits gestellt. Was kann nun mit einem Antrag auf Teilhabe erreicht werden? Klar ist, dass mein Mann gerne arbeiten möchte, nur nicht weiter am bisherigen Arbeitsplatz. Er befürchtet aber bei dem Antrag auf Teilhabe über die DRV, dass die ihn dann irgendwo einfach hinsetzen können und er kein Mitspracherecht hat. er will lieber mit einer Wiedereingliederung zurück und dann in Ruhe was Neues suchen, nur solche Versuche sind schon des öfteren gescheitert und ich befürchte, dass er an der bisherigen Stelle wieder schneller in der Depression ist als gewünscht. Vielen Dank für Eure Hilfe Ulli

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

In diesem Forum kann man Einzelfälle leider nicht umfassend lösen. Ich würde aber alle möglichen Hilfsangebote wahrnehmen (Arzt, Schwerbhindertenvertreter, Betriebsrat usw.). Dazu kann aber auch der Rentenversicherungsträger gehören. Er verfügt über einen Rehabiliations-Fachberatungsdienst, der - natürlich mit Einverständnis des Versicherten - auch einen Betriebsbesuch durchführen kann, um z. B. die Umsetzungsmöglichkeiten auszuloten. Denkbar ist auch "ein runder Tisch", zu dem er aller Beteiligten zusammen bittet. Ich kann Ihnen daher nur raten, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Ihr Mann und Sie vergeben sich nichts. Alles Gute!

8 Antworten

Ulli-Mucam 16.01.2010 | 20:22
sorry, vielleicht habe ich mich da verquer ausgedrückt. Der Punkt ist, dass mein Mann eine Wiedereingliederung so versuchen möchte, ich aber denke, dass dann der Weg über den Antrag auf Teilhabe verschlossen ist, falls die Wiedereingliederung so nicht klappt. Er hat Befürchtungen, dass er auf "irgendeinen" Arbeitsplatz des AG kommt, der ihm gar nicht liegen könnte.
KSCam 16.01.2010 | 20:32
Wenn er die Wiedereingliederung anstrebt, braucht er den "blöden Teilhabeantrag" doch einfach nicht zu stellen......kann er später jederzeit immer noch tun. Die DRV ist sicher nicht böse über einen Antrag weniger.
KSCam 16.01.2010 | 20:08
"Was kann nun mit einem Antrag auf Teilhabe erreicht werden?" Alles was dazu dient Ihren Mann zu einer geeigneten Arbeit zu verhelfen (eigentlich eine blöde Antwort) aber wer hier soll konkretes sagen können? Auszuloten ob der derzeitige Arbeitgeber etwas passendes anbietet, bzw. eine Wiedereingliederung beim bisherigen AG ist immer sinnvoll......
Ulli-Mucam 16.01.2010 | 20:42
Danke für die Antwort! Ich dachte, es würden ihm Nachteile entstehen, wenn er es jetzt nicht tut.
Seefischam 17.01.2010 | 08:36
Nein , Nachteile werden ihrem Mann nicht entstehen. Ob aber EM-Antrag, Antrag auf LTA oder eine Wiedereingliederung gemacht wird, entscheidet in aller esrter Linie ihr Mann - niemand anderes ! Man sollte nicht zuviel auf andere am Verfahren Beteiligte hören, weil diese maches Mal aus Eigeninteresse gewisse Empfehlungen abgeben....- welche nicht immer zum Nutzen des Patienten sind. Wenn ihr Mann die Wiedereingliederung wünscht, müssen nur Arbeitgeber und Arzt vorher zustimnmen. Lehnt 1 Beteiligter dies ab, findet keine Wiedereingliederung statt ( manche AG lehnen eine WE schon mal ab, wenn sie sowieso vorhaben in nächster Zeit eine Kündigung auszusprechen.... ) . Ob letztlich die WE ihrem Mann weiterhilft, bleibt abzuwarten. Sollte die Depression nämlich ursächlich mit dem Arbeitsplatz/Arbeitsgebiet/ Kollegen/Chef etc. zu tun haben ( wie bei mir ) , wird die WE nicht funktionieren sondern mit Sicherheit scheitern und gesundheitlich einen herben Rückschlag bedeuten ! Die Entscheidung sollte ihr Mann deshalb sehr sehr gut überlegen und seine aktuelle gesundheitliche Situation/Stabilität möglichst reaslistisch einschätzen und keinesfalls zu früh wieder in seiner alten Firma einsteigen. Außerdem sollte der Zeitrahmen der WE sehr grosszügig gesteckt werden ( WE über mehrere Monate - nicht nur über 3-4 Wochen ) Letztlich kann aber n u r ihr Mann diese Entscheidung und den richtigen Zeitpunkt über die WE treffen ( nicht der Therapeut/Arzt oder sonst wer ) Sollte die WE wirklich scheitern ( was keiner hofft ) , kann ihr Mann dann noch immer entweder einen EM-Antrag oder einen Antrag auf LTA stellen.
Gefahram 17.01.2010 | 21:02
Zunächst einmal muß geklärt werden, ob die Erkrankung etwas mit dem Arbeitsplatz (Mobbing etc. ) zu tun hat und ob überhaupt eine Depression vorliegt, denn oft wird eine Posttraumatische Belastungsstörung (Folge von Mobbing) nicht korrekt diagnostiziert und als Depression abgetan. Und bei Rehaanträgen bei der DRV kann eine Zwangsverrentung herauskommen. Vorsicht ist also angebracht. Ihr Mann sollte einem Sozialverband beitreten und vor allen Dingen die Schwerbehindertenvertretung einschalten. Die können besser beraten als die Sozialarbeiter im Krankenhaus.
Ulli-Mucam 17.01.2010 | 21:54
Hallo Seefisch und Gefahr, vielen Dank noch für Ihre Einschätzung! Also die Depression hat primär mit der jahrelang schwelenden Situation am Arbeitsplatz zu tun. Mein Mann hat sich schon mehrfach an Personalrat und den Schwerbehindertenvertreter diesbezüglich gewandt, die über seine Situation informiert sind. Vor seiner Erkrankung hätte als nächstes ein Gespräch unter Beteiligung Letzterer statt finden sollen. Beide wollte er nächste Woche erneut kontaktieren. Ich selber kenne mich als momentan befristete EM-Rentnerin mehr mit diesem Thema aus, habe nie eine Wiedereingliederung mitgemacht. Mein Mann hatte wenn vor, diese mindestens über 2 Monate zu machen, dann betriebsintern nach einem anderen Arbeitsplatz Ausschau zu halten. Ich selber bin halt sehr verunsichert, ob dies funktioniert. Die Unterscheidung ob Depression oder PTBS muss er dann mit seiner Therapeutin mal im Gespräch klären. Da morgen eines ansteht, werde ich ihn mal gleich darauf hinweisen. Zwangsverrentung, hmm, das wäre momentan das Letze was er möchte. Ich werde mich wieder melden, wenn es Neuigkeiten gibt. Vielen Dank bisher!
Ulli-Mucam 18.01.2010 | 14:06
Sehr geehrter Experte, vielen Dank für Ihre Einschätzung. Der Schwerbehindertenvertreter wird sich telefonisch in dieser Woche mit meinem Mann in Verbindung setzen. Dieser sieht in einer alleinigen Wiedereingliederung auch nicht die Lösung des Problems. sehr wahrscheinlich wird er den psychosozialen Dienst beim AG einschalten und es findet dann ein Gespräch am runden Tisch statt unter Teilnahme auch der Personalabteilung und des Personalrats, in der man dann ausloten wird, was zu tun ist. Falls dies nicht fruchtet kann man die DRV ja immer noch einschalten. danke für die guten Wünsche1
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