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Experten-Antwort

Wiedereingliederung und Kur-Zusage

von Peter D.04.01.2017 | 09:40
1852 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nach langer Krankheit ( mit Aussteuerung) möchte ich an der Wiedereingliederung teilnehmen und hoffe so wieder zurück an meinem alten Arbeitsplatz arbeiten zu können. Mit der Wiedereingliederung soll es nächste Woche losgehen. Im September stellte ich einen Antrag auf Reha - dem wurde zugestimmt. Leider musste ich im Oktober an der Schulter operiert werden und musste den zugeschicktenTermin ( Anfang November) wegen krankengymnastischer Maßnahmen absagen. Da ich die Reha bis ca Mitte März antreten müsste wurde mir jetzt ein neuer Termin für Februar zugesagt. Dies überschneidet sich mit der Wiedereingliederung. Kann ich die Wiedereingliederung wegen der Reha unterbrechen? Kann ich auf die Reha verzichten - für meine Wiedereingliederung sind die HNO Probleme ( Reha eben in einer HNO Klinik) von keine Bedeutung - die Frage ist eher ob ich nach eineinhalb Jahren körperlich die Arbeit schaffe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter D.,

es ist wie mein Vorredner bereits gesagt hat, besser wenn Sie einen neuen Stufenplan fertigen, wenn Sie die Rehamaßnahme in Anspruch nehmen wollen oder die Reha abzusagen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

=//= am 04.01.2017 | 10:13
In der Regel beginnt eine stufenweise Wiedereingliederung NACH einer medizinischen Reha-Maßnahme. Wenn die Reha-Maßnahme "ohne Bedeutung" ist, sollten Sie diese absagen. Eine stufenweise WE zu unterbrechen, ist überhaupt nicht sinnvoll. Die andere Alternative ist, dass Sie zunächst die med. Maßnahme antreten und noch in der Klinik - möglichst nach vorheriger Absprache mit Ihrem Arbeitgeber - einen neuen Stufenplan fertigen. So ist Ihnen m.E. am Besten geholfen.
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