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Experten-Antwort

Wiedereingliederung und Reha

von Olli26.11.2018 | 21:22
100 Ansichten
3 Antworten

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Muss mann vor Beginn der Reha Maßnahme eine Wiedereingliederung beginnen oder ist an Bis zum Beginn der Reha arbeitsunfähig zu schreiben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Olli,

eine Wiedereingliederung wird individuell durch den Kostenträger (Krankenkasse oder Rentenversicherungsträger im Kontext mit einer medizinischen Reha)festgelegt.

Bitte lassen Sie Ihren Sachverhalt im Detail anhand Ihrer persönlichen, insbesondere gesundheitlichen, Situation klären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Ge-littenam 27.11.2018 | 06:31
Guten Morgen. Man kann auch ohne AU in die RSHA. Wiedereingliederung setzt eine AU voraus und wird nach einer Reha oder AU gemacht. Sinnvoll ist eine Wiedereingliederung wenn man länger seinen Beruf krankheitsbedingt nicht ausgeübt hat. Ist aber nur meine persönliche Meinung.
Danielaam 27.11.2018 | 06:57
Nein, musst du nicht. Kläre das mit Arbeitgeber und Krankenkasse in einen persönlichen Gespräch
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