Hallo MNS,
den Rehabilitationsantrag haben Sie aufgrund einer Aufforderung der Krankenkasse gestellt, da Sie vermutlich schon lange arbeitsunfähig sind oder waren. Sofern Sie im Krankengeldbezug stehen, müssen Sie die Rehabilitation im Falle einer Bewilligung auch antreten. Die Krankenkasse könnte anderenfalls den Krankengeldbezug einstellen. Die interne Wiedereingliederung durch den BEM ist unabhängig vom Ausgang des Rehabilitationsverfahrens. Es ist ein Instrument, um Arbeitnehmern mit längeren Krankheitszeiten eine möglichst frühzeitige Rückkehr in ihren Betrieb zu ermöglichen. Die Wiedereingliederung ist eine freiwillig Maßnahme des Arbeitgebers.
Die Wiedereingliederung hat somit keine Auswirkung auf das Rehaverfahren. Insbesondere hat es keine Auswirkung darauf, ob der Rentenversicherungsträger den Antrag befürwortet oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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