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Experten-Antwort

Wiedereingliederungsmaßnahme obwohl Patient nicht einverstanden und nicht gesund ist

von Jana26.07.2019 | 20:13
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6 Antworten

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Mein Mann hatte einen schweren Arbeitsunfall mit einem dreifachen Schulterbruch. Dieser ist verheilt, allerdings kann er den Arm noch nicht richtig bewegen und hat auch noch immer kein richtiges Gefühl im hinteren Oberarm. Bisher bekam er 2x pro Woche eine Krankengymnastik und durfte den Arm nur mit max. 1kg belasten. Heute auf einmal hieß es, dass er ab nächste Woche wieder auf Arbeit soll. Auto fahren kann er noch nicht, schwer heben eigentlich auch nicht usw. Alle Fragen oder Argumente wurden abgeschmettert. Auf dem Formular steht außerdem, dass diese Maßnahme in Absprache und mit Zustimmung des Patienten erfolgte, was definitiv nicht stimmt. Welche Möglichkeiten haben wir jetzt? Vielen Dank Jana Meyer

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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5 Antworten

Bundschuham 26.07.2019 | 21:32
Die Heilbehandlung gilt soweit als abgeschlossen, wenn dem Verletzten wieder eine zumut-und verfügbare Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist. Den Nachweis einer eventuellen Unfähigkeit hat der Patient zu erbringen. Das Risiko der Vermittlung in Arbeit trägt nicht die Renten-sondern die Arbeitslosenversicherung. Derartige Unstimmigkeiten sind meist bei Gerichten anhängig,wo die Weiterzahlung des Verletztengeldes strittig ist. Da kommt was auf Sie zu!
Schorscham 27.07.2019 | 11:46
Wenn das tatsächlich zutrifft, sollte Ihr Mann dem Absender freundlich mitteilen, warum er sich nach wie vor für arbeitsunfähig hält und sich das von seinem behandelnden Arzt attestieren lassen. Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können nur dann für unwirksam erklärt werden, wenn überzeugende Gegenargumente vorgebracht werden können. Im Übrigen hat Ihr Mann das Recht, eine bereits begonnene Wiedereingliederungsmaßnahme jederzeit abzubrechen. MfG
KSCam 27.07.2019 | 11:57
Ist das überhaupt eine Problematik der DRV? Sie reden von Arbeitsunfall, da sollte doch eigentlich die BG Träger der Verfahren sein, oder die Krankenkasse wenn es um Arbeitsunfähigkeit geht? Was hat die DRV damit zu tun, dass Sie die Frage hier im Forum stellen?
Janaam 28.07.2019 | 21:05
Was hat die DRV damit zu tun, dass Sie die Frage hier im Forum stellen?
In der Beschreibung zum Expertenforum steht, dass man hier auch Fragen bzgl der Rehabilitation stellen kann. Ich bitte um Entschuldigung, dass ich bzw. wir in unserer Not und Verzweiflung diese Frage in dieses Forum gestellt haben.
Janaam 28.07.2019 | 21:09
Wenn das tatsächlich zutrifft, sollte Ihr Mann dem Absender freundlich mitteilen, warum er sich nach wie vor für arbeitsunfähig hält und sich das von seinem behandelnden Arzt attestieren lassen. Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können nur dann für unwirksam erklärt werden, wenn überzeugende Gegenargumente vorgebracht werden können. Im Übrigen hat Ihr Mann das Recht, eine bereits begonnene Wiedereingliederungsmaßnahme jederzeit abzubrechen. MfG
Leider ist der Absender der behandelnde Arzt, der auf Nachfragen bzw. Kritik an der Maßnahme uns gedroht hat. Wir werden uns jetzt als erstes an die BG wenden, dann an den Arbeitgeber und hoffen das Beste. DANKE für die Ratschläge. LG
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