Wenn das tatsächlich zutrifft, sollte Ihr Mann dem Absender freundlich mitteilen, warum er sich nach wie vor für arbeitsunfähig hält und sich das von seinem behandelnden Arzt attestieren lassen.
Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können nur dann für unwirksam erklärt werden, wenn überzeugende Gegenargumente vorgebracht werden können.
Im Übrigen hat Ihr Mann das Recht, eine bereits begonnene Wiedereingliederungsmaßnahme jederzeit abzubrechen.
MfG
Leider ist der Absender der behandelnde Arzt, der auf Nachfragen bzw. Kritik an der Maßnahme uns gedroht hat. Wir werden uns jetzt als erstes an die BG wenden, dann an den Arbeitgeber und hoffen das Beste.
DANKE für die Ratschläge. LG