Hallo Emma55,
Um Teilhabeleistungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen neben den persönlichen auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein und es dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen.
Im Rahmen der Prüfung der persönlichen Voraussetzungen sind aus sozialmedizinsicher Sicht die folgenden Punkte zu ergründen:
- Reha-Bedarf (Ausmaß der gesundheitlichen Einschränkungen)
- Reha-Fähigkeit (Belastbarkeit, psychische Verfassung, Motivation)
- Reha-Prognose (Ist mit einem Erfolg der Maßnahme, sprich mit einer Wiedereingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, zu rechnen?)
Pauschale Aussagen, ob Ihrerseits die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Teilhabeleistungen erfüllen sind, kann ich an dieser Stelle nicht treffen. Dies bedarf einer konkreten Einzelfallprüfung - insbesondere, weil Sie eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen, was bedeutet, dass Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als 3 Stunden pro Tag beträgt und sich deshalb die Frage stellt, ob mit einem Erfolg im Sinne einer dauerhaften Wiedereingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt überhaupt gerechnet werden kann.