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Experten-Antwort

Wiedergewährung - Weitergewährung

von Sunny19.01.2011 | 19:06
2192 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich habe eine Frage: Was ist der Unterschied zwischen einer Wiedergewährung einer Waisenrente und einer Weitergewährung einer Waisenrente. Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sunny,

der User Schade hat Ihnen den Unterschied schon anschaulich erklärt.

Der Unterschied zwischen nahtloser "Weiterzahlung" und einer "Wiederzahlung" nach einer Lücke liegt letztlich in der Berechnung.

Im ersten Fall bleibt alles wie es ist, der Rentenbetrag ändert sich nicht (außer, es ist neues Einkommen anzurechnen, zum Beispiel Ausbildungsvergütung).

Liegt jedoch eine echte Zhalungslücke vor, weil zwischenzeitlich kein Anspruch bestand, dann werden die Entgeltpunkte ganz neu ermittelt. Das kann zu geringfügigen Änderungen im Rentenbetrag führen, weil von Zeit zu Zeit das Rentenrecht geändert wird und damit auch die Berechnungsvorschriften. Wenn die Lücke nicht größer als 24 Monate ist, gibt es aber einen Entgeltpunkte-Besitzschutz.

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1 Antworten

Schadeam 19.01.2011 | 20:21
Bei einer Weitergewährung bezieht man die Rente und beantragt, dass die Rente über das ursprüngliche Ende hinaus geht (Bsp: Die Rente ist bis 18 bewilligt und man besucht eine Schule, die bis 20 dauert - hier beantragt man die Weitergewährung) Im anderen Fall war die Rente beendet und der / die Waise nimmt später erneut eine Ausbildung auf - dann beantragt er/sie erneut oder "wieder" die Rente (Bsp: die Rente endete mit 18, der junge Mensch hat gejobbt, relaxt, von Hartz 4 gelebt, etc und besinnt sich später darauf doch eine Ausbildung zu machen) Aber eigentlich ist das egal, wichtig ist dass man zum Ausdruck bringt, dass man Rente will, dann weiss die DRV in aller Regel was der Kunde will. -:)
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