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Experten-Antwort

Wiederspruch Erwerbsunfähigkeitsrente

von Michael Selbach12.04.2012 | 12:18
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7 Antworten

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Sehr geerten Dammen und Herren Ich bin total verzweifelt, habe 2009 einen Antrag auf EU Rente gestellt der abgelehnt wurde es wurde umgehend Wiederspruch eingelegt der leider immer noch am laufen ist.( nun fast 3 Jahre) Das ist doch nicht normal oder? ZU meiner Krankengeschichte, 70% Schwerbehindert bei der BG seit einem Arbeitsunfall 1982 Unterschenkelamputation links, chroniche starke Schmerzen mit Schmerztherapie, Depresionen,starke Arthose im linken Hüftgelenk, Tinitus um nur die wichtigsten zu nennen. Ich war 2 mal in Reha 2009 und 2010 wo ich Arbeitsunfähig entlassen wurde. Im Mai 2011 wurde ich von der BG Ausgesteuert ( keine aussicht auf Verbesserung) nun läuft auch noch mein Alg.1 am 20 Mai aus, ich weiß nicht mehr weiter. Vom Ärztlichem Dienst der Arbeitsagentur wurde ich Erwerbsunfähig geschrieben, unter 3 Stunden Arbeitsfähig. Hoffe das mir Hier jemand weiterhelfen kann. Im vorraus besten Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ohne Ihren Fall zu kennen, kann ich die auch aus meiner Sicht recht lange Bearbeitungszeit nicht bewertet. Sie sollten aber Ihren Rentenversicherungsträger auf das Auslaufen des Alg hinweisen und auf eine umgehende Bearbeitung drängen. Für die Zwischenzeit können Sie zunächst nur einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (ALG II) geltend machen.

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6 Antworten

Ottoam 12.04.2012 | 12:22
enommen udn Haben Sie in dieser Zeit nie das Telefon zur Hand genommen und bei der DRV angerufen???? Wenn Nein,dann vermute ich,da ist etwas schief gelaufen und die Akte eventuell im Archiv verschwunden.Ich spreche aus Erfahrung.
Michael Selbacham 12.04.2012 | 12:30
Doch wöchentlich vom Vdk leider ohne ergebnis
Feliam 12.04.2012 | 13:10
Wurde die Rente aus gesundheitlichen oder versicherungsrechtlichen Gründen abgelehnt? Ist das Widerspruchsverfahren ggf. schon ein Klageverfahren? Wenn die Akte nämlich schon beim Sozialgericht ist, hat die Rentenversicherung keinen Einfluss mehr auf die Verfahrensdauer. Sollten Sie kein Arbeitslosen-, Kranken- oder Übergangsgeld mehr bekommen, ist hier ein Antrag auf Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung angezeigt.
Ottoam 12.04.2012 | 13:26
Also das ist ja nicht Normal! Wieso spielt der VdK da mit?Haben die keine Ahnung? Ansonsten Untätigkeitsklage stellen,vielleicht trotzdem heute noch selbst bei der DRV anrufen.
Lisaam 12.04.2012 | 12:50
Hallo, das mit der langen Dauer des Widerspruches ist nicht normal. Normalerweise darf der Widerspruch nur 3 Monate dauern. Sie können eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einreichen. Das müßte aber eigentlich auch alles der VdK wissen. Der nächste Schritt wäre dann eine Klage einreichen. Viel Erfolg und alles Gute Viele Grüße, Lisa
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