Ohne Ihren Fall zu kennen, kann ich die auch aus meiner Sicht recht lange Bearbeitungszeit nicht bewertet. Sie sollten aber Ihren Rentenversicherungsträger auf das Auslaufen des Alg hinweisen und auf eine umgehende Bearbeitung drängen. Für die Zwischenzeit können Sie zunächst nur einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (ALG II) geltend machen.