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Experten-Antwort

Wieso bin ich bei der Knappschaft-Bahn-See rentenversichert?

von V. 27.10.2020 | 22:17
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4 Antworten

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Kürzlich habe ich festgestellt, dass ich bei der Knappschaft Bahn See rentenversichert bin. Dabei habe ich nie (!) im Bereich Bahn/See gearbeitet. Meine gesamte berufliche Laufbahn hat sich auf meinen Beruf als Krankenschwester beschränkt. Nie habe ich irgendwie anders als im Krankenhaus gearbeitet. Wieso ist das so? Viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo V., aufgrund der Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung und des damit verbundenen ersatzlosen Wegfalls des Zuordnungskriteriums "Arbeiter" beziehungsweise "Angestellter" war für die verbindliche Zuordnung eines Versicherten zu einem Rentenversicherungsträger die Schaffung eines gesonderten Verteilungsverfahrens erforderlich. Dieses Verfahren bestimmt, wonach insbesondere die neu vergebenen Versicherungsnummern nach der dort festgelegten Quote den Rentenversicherungsträgern zugeordnet werden. Es gibt allerdings nach wie vor Besonderheiten in der knappschaftlichen Rentenversicherung, die die Zuständigkeit des Trägers der knappschaftlichen Rentenversicherung (Knappschaft-Bahn-See) bedingen und somit die branchenbezogene Zuständigkeiten nicht völlig aufgegeben wurden. Wie „Magnus“ aber bereits ausführte, gibt es gewisse Quoten, die eingehalten werden müssen, so dass auch manchmal eine Zuordnung unabhängig von der jeweiligen Branche und Tätigkeit erfolgt.

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3 Antworten

?am 27.10.2020 | 23:32
Hatte ein Träger eines Krankenhauses Bezug zu dem Bereich? Knappschaftskrankenhaus?
KSCam 27.10.2020 | 23:33
Wahrscheinlich weil Sie wegen irgendeiner Quotenregelung diesem Versicherungsträger zugeordnet wurden. Ist eben so, ist aber doch vollkommen egal ob bei Regionalträger, der DRV Bund oder bei der DRV KBS....
Magnus am 28.10.2020 | 07:23
Die Knappschaft-Bahn-See ist für 5 % der Versicherten zuständig (§ 127 SBG VI). Wird diese Quote nicht mit Versicherten erreicht, die im Bereich Bergbau, Bahn oder Seefahrt beschäftigt sind/waren, werden auch sonstige Versicherte, die nie in diesem Bereich gearbeitet haben, der KBS zugeordnet. Ist eine rein organisatorische Regelung, die keinen Einfluss auf Ihren Rentenbeginn oder Ihre Rentenhöhe hat.
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