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Experten-Antwort

Wieso kein automatischer Abzug von Steuern von der Bruttorente?

von Idee20.04.2024 | 14:49
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich möchte die Expertinnen ersuchen, einen automatischen Abzug der Steuern von der Bruttorente bei der DRV anzuregen. Bei ArbeitnehmerInnen wird die Lohnsteuer direkt von den Gehältern einbehalten. Gibt es eine Erklärung wieso dies nicht bei Renten möglich ist. Die individuellen Freibeträge könnten wie ein Lohnsteuerfreibetrag eingetragen werden und weniger Bürokratie für die RentnerInnen und die FinanzbeamtInnen entstehen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

 

wenden Sie sich mit Ihrer Frage/Anregung an das Bundesministerium für Finanzen. Vielleicht wird dazu dann ein Gesetz erlassen, das dies ermöglicht.

Beste Grüsse Ihr Expertenteam

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13 Antworten

Du meine Güteam 20.04.2024 | 14:53
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Anregungam 20.04.2024 | 15:05
Und ich rege an, dass für solche Fragesteller ein "Führerschein fürs Leben" eingeführt wird. Offensichtlich sind Sie nicht in der Lage mit dem eigenen Leben zurecht zu kommen.
Schnapsideeam 20.04.2024 | 15:21
Soclche Schnapsideen kann nur jemand haben, der von Steuern absolut keine Ahnung hat, davon aber ganz, ganz viel. Das würde eine doppelte Mega-Bürokratie schaffen mit enormen Mehrkosten und null Erleichterung für alle Beteiligten.
Bam 20.04.2024 | 15:43
Da hat mal wieder jemand keine Lust, eine Steuererklärung zu machen und kommt auf eine Schnapsidee, die die Ahnungslosigkeit zeigt. Die Dinge sind halt einfach nicht so leicht, wie sich manche denken. Wenns doch alles so einfach ist, kann die Steuererklärung ja auch so schlimm nicht sein. 😉
Geraldam 20.04.2024 | 16:14
Die Besteuerung der Altersrente in Deutschland erfolgt nach dem sog. nachgelagerten Besteuerungsprinzip. Das bedeutet, dass die Rente erst dann versteuert wird, wenn sie tatsächlich ausgezahlt ist.
Ist heute wieder Trolltag?am 20.04.2024 | 16:22
Sind Sie schon unter Betreuung? So einen Dachschaden wie Sie hier preisgeben, kann man nichts anderes erwarten.
Fragen über Fragenam 20.04.2024 | 16:22
Der Lohnsteuerhilfeverein wird Ihnen das sicherlich gerne erklären! Natürlich oder.....Sie zahlen ja auch nicht gerne zu viel Steuern oder.....und es doch sicherlich besser eine Bringschuld als eine Holschuld zu haben....also wenn sich niemand meldet ......
Stimme zuam 20.04.2024 | 18:16
Zumindest ab einer bestimmten Höhe der Rente könnte man das einführen. Andererseits, durch quartalsweise Steuervorauszahlungen hält sich die Nachzahlung in Grenzen.
Werneram 20.04.2024 | 19:10
Wer soll denn die Steuerlast berechnen? Die DRV? Was ist mit den Pauschbeträgen für Schwerbehinderte? Woher die Daten für außergewöhnliche Belastungen? Tante Friedas Fahrten zum Arzt?
Eediam 21.04.2024 | 06:01
Okay, die DRV behält direkt 42% von jeder Rente ein und hinterlegt diese beim Finanzamt. Problem gelöst!
Ideeam 21.04.2024 | 09:22
Die Steuerlast bei Arbeitnehmern und auch bei Beamtenpensionen wird auch in den Programmen der Lohnbuchhaltung "berechnet". Die Pauschbeträge könnten wie bei den Lohnsteuerfreibeträgen hinterlegt werden. Nur wer andere Einkünfte hat oder besondere Aufwendungen geltend machen will, müsste noch eine Erklärung abgeben. Wie bei Arbeitnehmern auch.
Ideeam 21.04.2024 | 09:27
Ich habe gerade einen Artikel über einen vergleichbaren Vorschlag des Chefs der Deutschen Steuergewerkschaft gefunden. Dieser hat Ahnung.
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