Hallo Fritz!
Bei 28 Monaten macht das also 13,2 % Zuschlag.
Was die VBL angeht, steht das in der Satzung (
https://www.vbl.de/de/die_vbl/auf_einen_blick/satzung/satzung-de… Dort gibt es den § 35, in dem von einer Minderung der Betriebsrente analog § 77 SGB VI gesprochen wird, aber nicht von einem Zuschlag.
In § 82 hingegen heißt es: "(3) Der auf Versorgungspunkten nach Absatz 2 beruhende Teil der Betriebsrente mindert sich für jeden Monat, für den der Zugangsfaktor nach § 77 SGB VI herabgesetzt ist, um 0,4 Prozent, bei einem Versicherungsfall wegen Erwerbsminderung höchstens jedoch um 14,4 Prozent. Er erhöht sich für jeden Monat, für den der Zugangsfaktor nach § 77 SGB VI erhöht ist, um 0,5 Prozent."
Ob das für einen Teilbetrag oder die komplette Betriebsrente Ihres Bekannten zutrifft, erfragen Sie bitte bei der VBL.