Hallo Steffen,
die Kindererziehungszeit beginnt für jedes Kind jeweils mit dem Monat nach der Geburt des Kindes und endet (bei Geburtsjahrgängen ab 1992) 36 Monate später.
Erziehen Sie gleichzeitig mehrere Kinder, verlängert sich die Kindererziehungszeit um die Zeit, in der Sie gleichzeitig mehrere Kinder erzogen haben. Insoweit ergeben sich bei Erziehung von zwei Kindern insgesamt 72 Monate (ab dem Monat nach Geburt des ersten Kindes) mit Kindererziehungszeiten. So werden die Entgeltpunkte der Monate mit gleichzeitiger Erziehung mehrerer Kinder zwar nicht unmittelbar verdoppelt - aber durch die entsprechende Verlängerung des Zeitraums gehen auch keine Entgeltpunkte „verloren“.
Weitere Informationen zum Thema Kindererziehungszeiten erhalten Sie auch in der Broschüre „Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente“, welche Sie unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/kindererziehung_plus_fuer_die_rente.pdf?__blob=publicationFile&v=8
herunterladen können. Dort finden Sie auf Seite 9 auch ein Beispiel zu der von Ihnen genannten Fallkonstellation.