Hallo Sohn,
nicht Sie 'gestatten' der Pflegekasse, sondern Sie sie sind 'pflichtversichert', wenn Sie mindestens 10h (ab PG2) pflegen und selbst nicht mehr als 30h wöchentlich arbeiten, was ja in Ihrem Fall (volle EM-Rente) zutrifft.
Eine Übersicht, wie sich die Rente erhöht, finden Sie in diesem Beitrag/der dort verlinkten Broschüre
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-…
Aber dennoch nochmals der Hinweis, dass 'während' der Zurechnungszeit Ihrer EM-Rente sich diese Beiträge meist gar nicht auswirken. Wie lange Ihre Zurechnungszeit berechnet wurde, können Sie den Anlagen zu Ihrem Rentenbescheid entnehmen.
Dennoch sollten Sie nicht darauf verzichten, denn für die spätere Berechnung von 'Grundrentenzeiten' zählen diese Pflegezeiten dazu.
Ob sich das dann tatsächlich positiv auswirkt, kann man also tatsächlich erst feststellen, wenn dann später Ihre Altersrente berechnet wird.
Sie haben ja aber keinen Nachteil, wenn diese Beiträge für Sie bezahlt werden, und 'schlimmstenfalls' landen die im großen Topf der Rentenversicherung, aus dem (u.a.) dann auch Ihre spätere Rente bezahlt wird.
Das Pflegegeld, was Ihrem Elternteil zusteht, weil Sie die Pflege übernehmen, wird übrigens weder bei dem Elternteil noch bei Ihnen bei irgendeiner anderen Sozialleistung (auch Rente) angerechnet.
Pflegegeld wird aber nur bezahlt (auch evtl. nur anteilig bei Kombinationsleistungen), wenn eine Person 'privat' mindestens 10h (auch zusätzlich) pflegt. Es wäre also zum Nachteil Ihres Elternteils, wenn Sie den Fragebogen nicht ausfüllen und die Pflegekasse dann auch davon ausgehen könnte 'keine Pflegeperson' vorhanden.
Ausführliche Informationen, was bei Pflege an Leistungen außerdem erbracht werden kann, finden Sie auch hier
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online…
Einen guten Wochenstart!