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Experten-Antwort

Wieviel Rente mehr bei zu pflendendem stundenweise

von Sohn21.11.2022 | 12:23
93 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Team, die Krankenkasse möchte meiner Rentenversicherung gerne Beiträge zahlen, weil ich 10 Std. Pflege wöchentlich einen Elternteil. Ich selbst bin Erwerbsunfähigkeitsrente r auf Zeit. Wieviel bringt es tatsächlich, wenn ich der Krankenkasse vom pflendendem gestatte Beiträge an meine RV abzuführen? Danke im voraus und Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sohn,

bei Beitragszahlungen während des Bezuges einer Rente wegen Erwerbsminderung ist die mögliche positive Auswirkung auf die Höhe einer Folgerente nicht vorhersehbar. Deshalb jedoch die Beitragszahlung durch die Pflegekasse zu "verschenken", ist eine Entscheidung, die sich auch mal als ungünstig herausstellen kann.

Alles Gute und viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Abschlägeam 21.11.2022 | 13:21
Hallo Sohn, nicht Sie 'gestatten' der Pflegekasse, sondern Sie sie sind 'pflichtversichert', wenn Sie mindestens 10h (ab PG2) pflegen und selbst nicht mehr als 30h wöchentlich arbeiten, was ja in Ihrem Fall (volle EM-Rente) zutrifft. Eine Übersicht, wie sich die Rente erhöht, finden Sie in diesem Beitrag/der dort verlinkten Broschüre https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-… Aber dennoch nochmals der Hinweis, dass 'während' der Zurechnungszeit Ihrer EM-Rente sich diese Beiträge meist gar nicht auswirken. Wie lange Ihre Zurechnungszeit berechnet wurde, können Sie den Anlagen zu Ihrem Rentenbescheid entnehmen. Dennoch sollten Sie nicht darauf verzichten, denn für die spätere Berechnung von 'Grundrentenzeiten' zählen diese Pflegezeiten dazu. Ob sich das dann tatsächlich positiv auswirkt, kann man also tatsächlich erst feststellen, wenn dann später Ihre Altersrente berechnet wird. Sie haben ja aber keinen Nachteil, wenn diese Beiträge für Sie bezahlt werden, und 'schlimmstenfalls' landen die im großen Topf der Rentenversicherung, aus dem (u.a.) dann auch Ihre spätere Rente bezahlt wird. Das Pflegegeld, was Ihrem Elternteil zusteht, weil Sie die Pflege übernehmen, wird übrigens weder bei dem Elternteil noch bei Ihnen bei irgendeiner anderen Sozialleistung (auch Rente) angerechnet. Pflegegeld wird aber nur bezahlt (auch evtl. nur anteilig bei Kombinationsleistungen), wenn eine Person 'privat' mindestens 10h (auch zusätzlich) pflegt. Es wäre also zum Nachteil Ihres Elternteils, wenn Sie den Fragebogen nicht ausfüllen und die Pflegekasse dann auch davon ausgehen könnte 'keine Pflegeperson' vorhanden. Ausführliche Informationen, was bei Pflege an Leistungen außerdem erbracht werden kann, finden Sie auch hier https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online… Einen guten Wochenstart!
Sohnam 21.11.2022 | 13:53
Hallo nochmal, gerade mit Kasse gesprochen, und habe die gefragt, ob, wenn ich es nicht ausfüllen sollte, ob es irgendwelche Nachteile hat. Dieses wurde verneint. Es wäre meine Entscheidung, ob die Beiträge meine spätere Altersrente aufbessern würde oder nicht. Es gäbe keine Nachteile in Bezug auf den pflegenden, nur weil ich auf die Beiträge freiwillig verzichten möchte. Gruß
Abschlägeam 21.11.2022 | 14:14
Prima, dann wäre Punkt 'Nachteile' ja geklärt und Sie können nun immer noch entscheiden, ob sie die (möglichen) Vorteile beanspruchen möchten. Diese Entscheidung können nur Sie treffen :-)
FSam 21.11.2022 | 21:19
Zitat von Sohn anzeigenausblenden
Es schadet aber auch nicht, wenn die Pflegekasse die Beiträge bezahlen lässt ;) Zumal diese Zahlungen ja auch in die Grundrentenberechnungszeit mit einfliessen können. Und je nach vorheriger Erwerbsbiograph kann das ja auch zur Auffüllung von fehlenden Grundrentenzeiten dienen. Also, bitte den Verzicht wohl überlegen.
Abschlägeam 22.11.2022 | 05:50
Hallo Sohn, nochmal zur etwas klareren Darstellung hier der Link zur Seite der DRV, unter welchen Umständen Sie 'pflichtversichert' sind, wenn Sie Angehörige pflegen. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-… Dies kann also auch die Pflegekasse nicht einfach 'übersehen'. Wenn Sie also den Fragebogen nicht ausfüllen/einfach ignorieren, werden Sie wohl eine erneute Aufforderung erhalten. Sie können also nicht 'einfach' auf diese Beitragszahlungen verzichten, denn im Zweifelsfall entscheidet die DRV über die Versicherungspflicht (nicht die Pflegekasse). Also füllen Sie den Fragebogen doch einfach aus und 'nehmen hin', dass Beiträge für Sie bezahlt werden. Die Voraussetzung, wann 'Pflegegeld' an den zu Pflegenden bezahlt wird, ist nunmal an die 'mindestens 10 h verteilt auf mindestens zwei Tage und mindestens PG2 geknüpft. Dies können Sie sich auch mit jemandem teilen, dann werden anteilig Beiträge für Sie bezahlt. Der 'Versicherungspflicht' entkommen Sie also nicht so einfach :-) auch wenn die Pflegekasse Ihnen nun erst einmal mitgeteilt hat, es hätte keinen Nachteil für den zu Pflegenden. Solange die Pflege 'gewährleistet' ist, ist dies ja wohl auch richtig. Hat aber mit 'Ihrer Versicherungspflicht' nichts zu tun. Fragen Sie im Zweifelsfall noch einmal bei Ihrer zuständigen DRV nach.
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