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Experten-Antwort

Wieviel wird abgezogen von EM Rente

von Wissbegierig22.02.2021 | 14:49
67 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo an alle , Ist es richtig das von dem Betrag welcher einem laut jährlicher Renteninfo zusteht etwas abgezogen wird je Nachdem mit welcher Krankheit man in die EM Rente geht ??? Also eine Bestrafung, wer z. B. Wegen einer Sucht psychisch krank wurde bekommt weniger als der ohne sucht ??!!

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wissbegierig,

Ihre gestellte Frage ist zu verneinen.

Ein Anspruch auf [Erwerbsminderungsrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsminderungsrente.html ist dann gegeben, wenn neben den versicherungsrechtlichen auch die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Der medizinische Sachverhalt wird durch die Abteilung Sozialmedizin Ihres Rentenversicherungsträgers unter Würdigung aller vorgelegten medizinischen Unterlagen geprüft.

Diese Prüfung erfolgt neutral und ohne Bestrafung in Form von Rentenkürzungen aufgrund der Art der Erkrankung.

Ergänzend teilen wir Ihnen mit, daß bei einem festgestellten Rentenanspruch immer Eigenanteile des Rentners zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden, wenn eine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht festgestellt wurde.

Eine Renteninformation ist eine Prognose einer zu erwartenden möglichen Rentenzahlung und ist keine rechtsverbindliche Aussage zur abschließenden Rentenhöhe.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Immer noch der Selbe,

sofern Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, tragen Sie als Rentner die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrages, also die Hälfte von 14,6 %.

Hinzu kommt der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung, den jede Krankenkasse selbst bestimmt. Wenn sich dieser Zusatzbeitrag bei Ihrer Krankenkasse zum Beispiel auf 1,3 % beläuft, tragen Sie diese 1,3 % des Zusatzbeitrages zur Krankenversicherung aus Ihrer Bruttorente selbst.

Der Pflegeversicherungsbeitrag bemisst derzeit 3,05 % und ist vom Rentner allein zu tragen.

Bei kinderlosen Rentnern erhöht sich dieser Pflegeversicherungsbeitrag um 0,25 % auf 3,30 %.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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13 Antworten

Dropsam 22.02.2021 | 15:48
14,6 % KV hälftig geteilt RV und Rentner so sie gesetzlich versichert sind und 3,05 % PV.
Immer noch der selbeam 22.02.2021 | 15:51
Ok, also wenn ich das richtig verstanden habe und noch ein wenig rechnen kann sind das zusammen ca. 10% welche man abziehen muss
Dropsam 22.02.2021 | 15:10
Nein
Der selbeam 22.02.2021 | 15:31
Was muss ich den nun abziehen von dem Betrag welcher in der Renten Info steht ? Kann man da einen Prozentsatz nennen ?
Siehe hieram 22.02.2021 | 16:42
Auch an dem Zusatzbeitrag beteiligt sich seit 2019 die DRV zur Hälfte.
Der selbeam 22.02.2021 | 16:47
Danke an alle , das war informativ....!
Dropsam 22.02.2021 | 19:20
Zitat von Drops geluscht anzeigenausblenden
Ja, kann man so sagen.
Nein kann man nicht, sind eher 11%. Wenn Sie sich schon unbedingt äußern müssen, dann wäre es gut, wenn die Angaben auch annähernd stimmen würden.
Sie haben sooo Recht, 10 ist wirklich ganz weit weg von 11. Was ca. bedeutet, müssen Sie aber wohl irgendwo nachschlagen!
Drops geluschtam 22.02.2021 | 19:00
Ok, also wenn ich das richtig verstanden habe und noch ein wenig rechnen kann sind das zusammen ca. 10% welche man abziehen muss
Ja, kann man so sagen.
Nein kann man nicht, sind eher 11%. Wenn Sie sich schon unbedingt äußern müssen, dann wäre es gut, wenn die Angaben auch annähernd stimmen würden.
Maxam 22.02.2021 | 19:56
Die Leistung könnte versagt werden, wenn Sie mutwillig etwas herbei geführt haben, bspw. wenn Sie sich mit Absicht die Hand absägen, weil Sie nicht mehr arbeiten wollen.
Dropsam 22.02.2021 | 20:38
Zitat von Drops gelutscht anzeigenausblenden
Ja, kann man so sagen.
Nein kann man nicht, sind eher 11%. Wenn Sie sich schon unbedingt äußern müssen, dann wäre es gut, wenn die Angaben auch annähernd stimmen würden.
Sie haben sooo Recht, 10 ist wirklich ganz weit weg von 11. Was ca. bedeutet, müssen Sie aber wohl irgendwo nachschlagen!
Und Sie müssen lernen, dass ein Prozent für viele keine Kleinigkeit sind und sich nicht jeder mit Oberflächlichkeit zufrieden gibt.
Ich muss gar nichts und Sie haben doch bestimmt einen Friseur, der Ihnen die Haare schneidet? Der öffnet am kommenden Ersten wieder und da können Sie das alles dem erzählen!
Drops gelutschtam 22.02.2021 | 20:12
Zitat von Drops anzeigenausblenden
Ok, also wenn ich das richtig verstanden habe und noch ein wenig rechnen kann sind das zusammen ca. 10% welche man abziehen muss
Ja, kann man so sagen.
Nein kann man nicht, sind eher 11%. Wenn Sie sich schon unbedingt äußern müssen, dann wäre es gut, wenn die Angaben auch annähernd stimmen würden.
Sie haben sooo Recht, 10 ist wirklich ganz weit weg von 11. Was ca. bedeutet, müssen Sie aber wohl irgendwo nachschlagen!
Und Sie müssen lernen, dass ein Prozent für viele keine Kleinigkeit sind und sich nicht jeder mit Oberflächlichkeit zufrieden gibt.
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