Hallo Wissbegierig,
Ihre gestellte Frage ist zu verneinen.
Ein Anspruch auf [Erwerbsminderungsrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsminderungsrente.html ist dann gegeben, wenn neben den versicherungsrechtlichen auch die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der medizinische Sachverhalt wird durch die Abteilung Sozialmedizin Ihres Rentenversicherungsträgers unter Würdigung aller vorgelegten medizinischen Unterlagen geprüft.
Diese Prüfung erfolgt neutral und ohne Bestrafung in Form von Rentenkürzungen aufgrund der Art der Erkrankung.
Ergänzend teilen wir Ihnen mit, daß bei einem festgestellten Rentenanspruch immer Eigenanteile des Rentners zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden, wenn eine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht festgestellt wurde.
Eine Renteninformation ist eine Prognose einer zu erwartenden möglichen Rentenzahlung und ist keine rechtsverbindliche Aussage zur abschließenden Rentenhöhe.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung