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Wir sind Renter und wollen heiraten, was ist dann mit unserer Rente ???

von Andeu17.05.2009 | 12:44
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11 Antworten

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Hallo wir beide sind schon bzw. fast Renterner, bei dei um die 60-65 Jahre leben schön länger zusammen und überlegen ob es Sinn macht im Bezug zur Rente ob es von Vorteil ist zu heiraten. Was passiert mit den einzelnen Renten, was wird verrechnet? Wie lange mussen wir verheitet gewesen sein damit der Hinterblieben eine Witem oder Witwerrente erhält?? Gruß andeu

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Andeu,

ich verweise auf die korrekten Beiträge von Schade und Chris.

10 Antworten

Schadeam 17.05.2009 | 12:51
Mit Ihren eigenen Altersrenten passiert gar nichts, weil der Familienstand keine Rolle spielt. Lediglich wenn einer von Ihnen (weil verwitwet) eine Hinterbliebenenrente bezieht, würde diese entfallen und es gäbe eine Abfindung in Höhe von 24 Rentenbeträgen. Nach einer Mindestehezeit von einem Jahr besteht aus der neuen Ehe ein Hinterbliebenenrentenanspruch, würde ein Tod innerhalb des ersten Jahres eintreten, gibt es nichts, außer man könnte im Einzelfall widerlegen, dass es eine "Versorgungsehe" war.
Chrisam 17.05.2009 | 12:53
1 Jahr nach der Heirat haben Sie einen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, wenn Sie jetzt heiraten. Um Angaben zur Anrechnung zu machen, müsste man die späteren Rentenhöhen/+Einkommen kennen. Und eine Angabe zur z.Zt. bezogenen Rente, Altersrente oder Hinterbliebenenrente?
Andeuam 17.05.2009 | 13:14
Bei den Renten handelt es sich um eine Altersrente ab 65 bei mir und bei meiner Partnerin um eine Frauen (Altersrente ab 60) mit 18% Abschlag. Rentenhohe bei mir ca.1200 Euro und bei meiner Partnerin ca.800-1200 EuroGruß
Chrisam 17.05.2009 | 19:25
Bei den Rentenhöhen müssen Sie mit keinen Kürzungen rechnen.
Andeuam 17.05.2009 | 19:37
Ja glaube ich auch, habe mal etwas von einem Kappungsbetrag gehört. Ich meine wenn die eigene Rente eine bestimmt Höhe überschreitet wird die Witwen oder Witwer Rente gekürzt. Nur ab welchem Rentenbetrag greift die Kappung ?? Das ist vor eine Heirat schon wichtig !!
Chrisam 17.05.2009 | 19:49
Die Freigrenze beträgt z.Zt. 701,18€ im Westen. Ihre H-Rente beträgt 55%, davon werden noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung +3% Steuer abgezogen. Sollte der verbleibene Betrag über 701,18€ liegen, würden 40% des übersteigenden Betrages von der Rente einbehalten.
Andeuam 17.05.2009 | 20:59
Na ja früher war das mal 1200 DM, dann sind ja ca 700 euro als Hinterbilbenrente auch nicht garde wehing wenn die Witwe diese Rente zur Ihrer bekommt.... besser wie keine. Danke für die Hilfe bis hierher.. nun müssen wir rechnen und überlegen ob wir wirklich deswegen heiraten.. Gruß
Schiko.am 17.05.2009 | 21:00
Zwar etwas Makaber, noch nicht verheiratet und schon von der Witwen/ Witwerrente zu sprechen. Sei es wie es will, ob Kappung hierfür der richtige Ausdruck ist sei dahin- gestellt. In der Tat, bei der Witwenrente kann es durch die sogenannte Einkommens- anrechnung zur Kürzung der Bruttorente kommen. Nämlich dann, wenn das eigene Einkommen den anrechnungsfreien Betrag überschreitet. Dies trifft aber bei den Beträgen von 1200 nicht zu, da beidseits mit 55% nur 660 Euro Witwen/Witwerrente in Rede stehen. Anrechnungsfrei sind zeitnah das 26,4fache des Rentenwertes von 27,20 in West ab 1.7.09 , somit 718,08. Handelt es sich bei den Betrag von 660 um Brutto sind hiervon noch 9.85 % Kranken/Pflegversicherungsbeitrag zu kürzen, vom verbleibenden Betrag nochmals 3% Steuerentlastung. Kommt also sonstiges Einkommen nicht in Betracht ist noch etwas Luft. Mit freundlichen Grüßen.
Andeuam 17.05.2009 | 21:06
Mir geht es nicht um den Gedanken des Anlebens, sonnderunr darum ob der eine Hinterbilbene, meist sind es die Frauen..... gut versorgt ist.... in unserem Fall hat sie die kleiner Altersrente weil sie ja auch die Kürzung von 18% wegen der Vorgezogen Alterrente hinnehmen muss. Na nun müssen wir rechnen und uns entscheiden. Danke für die Hilfe
Schiko.am 17.05.2009 | 21:33
Ich hoffe Sie verzeihen mir, Ihrerseits vollkommen korrekt. Es war ja auch nicht böse gemeint, das Wesentliche da- bei sind doch brauchbare Zahlen. MfG.
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