Hallo Bea,
wir können Sie beruhigen; Pflegegeld ist kein anrechenbares Einkommen bei lfd. Übergangsgeld.
Lediglich Lohn-, Renten- oder vergleichbare Zahlungen wie Verletztengeld von einer Berufsgenossenschaft können zu einer Kürzung des Übergangsgeldes führen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam