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Experten-Antwort

Wird das Geld für Verhinderungspflege auf Übergangsgeld angerechnet?

von Bea18.07.2025 | 09:43
307 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich habe folgende Frage: Der Mann meiner Freundin hat einen Pflegegrad. Nun hat mich meine Freundin gefragt ob ich für sie die Verhinderungspflege übernehmen könnte. Ich beziehe momentan Übergangsgeld von der DRV weil ich eine LTA-Maßnahme Mache/Umschulung mache. Jetzt stellt sich für mich die Frage ob ich das Geld was ich für die Verhinderungspflege erhalten würde bei der Rentenversicherung angeben muss und ob dieses Geld dann auch Einfluss auf die Höhe meines Übergangsgeldes hat. Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bea, 

 

wir können Sie beruhigen; Pflegegeld ist kein anrechenbares Einkommen bei lfd. Übergangsgeld. 

Lediglich Lohn-, Renten- oder vergleichbare Zahlungen wie Verletztengeld von einer Berufsgenossenschaft können zu einer Kürzung des Übergangsgeldes führen. 

 

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Unsicheram 18.07.2025 | 12:59
Ich empfehle Ihnen dennoch, sich dazu nochmal beraten zu lassen, z.B. bei einem Pflegestützpunkt. Das Geld, dass Sie als Ersatzpflegeperson für die Verhinderungspflege bekommen, zählt als Einkommen und muss auch in der Steuererklärung angegeben werden ( aber nicht automatisch versteuert werden ).
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