Hallo Schmitt,
den Sachverhalt können wir hier leider nicht klären. Bitte setzen Sie sich mit dem Reha-Berater Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung, ob die Maßnahme weiter in Vollzeit oder Teilzeit in Verbindung mit Ihrem verbliebenen Leistungsvermögens durchgeführt wird. Davon wird dann auch abhängen, in welcher Höhe Übergangsgeld gewährt werden wird.