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Experten-Antwort

Wird das Übergangsgeld gekürzt, wenn ich es nicht Vollzeit packe ??

von Schmitt04.10.2014 | 20:10
787 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich nehme zur Zeit an eine berufl. Reha teil, die in Vollzeit gesteigert werden soll. Mit 4 Stunden habe ich jetzt begonnen, falls ich es nicht bis zur Vollzeit packen sollte, bekomme ich dann mein übergangsgeld gekürzt ? Wäre so dankbar über eine richtige Antwort. Vg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schmitt,

den Sachverhalt können wir hier leider nicht klären. Bitte setzen Sie sich mit dem Reha-Berater Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung, ob die Maßnahme weiter in Vollzeit oder Teilzeit in Verbindung mit Ihrem verbliebenen Leistungsvermögens durchgeführt wird. Davon wird dann auch abhängen, in welcher Höhe Übergangsgeld gewährt werden wird.

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2 Antworten

???am 05.10.2014 | 19:52
Wenn das Ziel der Maßnahme ist, dass Sie wieder an eine Vollzeittätigkeit herangeführt werden sollen, würde Ihre Frage bedeuten, dass das Maßnahmeziel nicht erreicht werden kann. Normalerweise wird die Maßnahme dann beendet. Sie würden dann wieder die Leistungen wie davor erhalten. Machen Sie sich darüber jetzt keine Gedanken. In der Regel werden in solche Maßnahmen nur Personen aufgenommen, die das Ziel auch erreichen können. Trauen Sie sich ruhig etwas zu!
Schmittam 06.10.2014 | 11:51
Es ist nicht ganz Richtig so. Ich habe eine mediz. Reha in Vollzeit gemacht. Sie haben mich 4 bis unter 6 Stunden eingestuft. Die Maßnahme, die ich jetzt mache, kann man auch auf teilzeit weiter machen. Ich weiß nur nicht, wie es dann finanziell aussieht.
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