Hallo Gaby,
wenn Sie unter das "alte" Witwenrentenrecht fallen (also Ehe vor 2002 geschlossen und mind. einer der Ehegatten vor 1962 geboren), dann wird der steuerfreie Aufstockungsbetrag zum Altersteilzeitentgelt bei der Witwenrente nicht angerechnet.
Vor 2012 wurde das von der Rentenversicherung anders gesehen, aber das Bundessozialgericht hat hierzu eindeutig entschieden. Für "Neufälle" steht die Anrechnung dagegen konkret im Gesetz.