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Wird Pflegegeld auf EMR verrechnet?

von thommy12.12.2014 | 10:01
1128 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag. Mich würde folgendes interessieren. Ich (50) beziehe eine volle EMR als Arbeitsmarktrente. Schon seit über 6 Jahren. Es wird davon ausgegangen, dass ich diese bis zur Altersrente erhalte. Nun meine Frage: Wenn ich während dieser EMR-Bezug meine Eltern pflege, erhalten ich dann Pflegegeld bzw. einen Zuschuss für diese Pflege? Wird diese dann auf meine Rente angerechnet? Meine Eltern können Sie kein Pflegeheim leisten. Und die ambulante Pflege reicht nicht aus. Wie wird soetwas geregelt? Danke

3 Antworten

Matze72am 12.12.2014 | 10:20
Nein, dass Pflegegeld wird nicht bei der Überprüfung zur Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit angerechnet. Dies wurde auch ausdrücklich so in den Gesetzestext formuliert § 96a Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 SGB VI. "Nicht als Arbeitsentgelt gilt das Entgelt, das 1. eine Pflegeperson von dem Pflegebedürftigen erhält, wenn es das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld im Sinne des § 37 des Elften Buches nicht übersteigt,..." http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__96a.html Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld Tabellarisch können Sie dies hier nachlesen: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
=//=am 12.12.2014 | 10:20
Nein, das Pflegegeld wird nicht auf die EM-Rente angerechnet, da es kein "Arbeitseinkommen" im Sinne von § 96 a SGB VI ist.
Gabiam 12.12.2014 | 13:21
Das würde auch noch fehlen das Pflegegeld auf die Rente anrechnen. Gut das Sie das übernehmen, bei vielen bezahlt das Sozialamt das Pflegeheim.
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