Hallo Gabriele F.,
Praktikantenzeiten sind regelmäßig keine Fachschulausbildung. Dies gilt sowohl für Praktikantenzeiten, die vor Beginn der Ausbildung abgeleistet werden, auch wenn sie Voraussetzung für die Aufnahme an der betreffenden Fachschule sind, als auch für Praktikantenzeiten (zum Beispiel Anerkennungspraktikum, Berufspraktikum), die nach bestandener schulischer Prüfung beziehungsweise Hochschulprüfung abgeleistet werden.
Für Praktikantenzeiten bestand regelmäßig Versicherungspflicht, sodass Pflichtbeiträge zu entrichten waren.
Eine Anrechnungszeit kommt in Betracht, wenn die Praktikantenzeiten während einer "Fachschulausbildung" absolviert werden, weil sie in der Ausbildungs- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben sind und die Praktikanten für die Dauer der praktischen Tätigkeiten weiterhin als Fachschüler der jeweiligen Fachschuleinrichtung angehören.
Bitte reichen Sie die entsprechenden Unterlagen bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger ein, um eine Prüfung des Sachverhalts zu veranlassen.
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