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Experten-Antwort

Wird Vorpraktikum für die Rente angerechnet

von Gabriele F.10.05.2019 | 00:09
1699 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich hatte in den 70er Jahren eine Ausbildung als Erzieherin abgeschlossen. Dazu war vor dem 2-jährigen Besuch einer Fachakademie für Sozialpädagogik 1 Jahr Vorpraktikum in einem Kindergarten o.ä. notwendig. Dieses Vorpraktikum habe ich in einem Kindergarten absolviert, allerdings ohne Entgeld. Zählt nun dieses Vorpraktikum zur Wartezeit für meine Rente? Im Voraus vielen Dank für jede nützliche Antwort. Gabriele F.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gabriele F.,

Praktikantenzeiten sind regelmäßig keine Fachschulausbildung. Dies gilt sowohl für Praktikantenzeiten, die vor Beginn der Ausbildung abgeleistet werden, auch wenn sie Voraussetzung für die Aufnahme an der betreffenden Fachschule sind, als auch für Praktikantenzeiten (zum Beispiel Anerkennungspraktikum, Berufspraktikum), die nach bestandener schulischer Prüfung beziehungsweise Hochschulprüfung abgeleistet werden.

Für Praktikantenzeiten bestand regelmäßig Versicherungspflicht, sodass Pflichtbeiträge zu entrichten waren.

Eine Anrechnungszeit kommt in Betracht, wenn die Praktikantenzeiten während einer "Fachschulausbildung" absolviert werden, weil sie in der Ausbildungs- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben sind und die Praktikanten für die Dauer der praktischen Tätigkeiten weiterhin als Fachschüler der jeweiligen Fachschuleinrichtung angehören.

Bitte reichen Sie die entsprechenden Unterlagen bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger ein, um eine Prüfung des Sachverhalts zu veranlassen.

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1 Antworten

W°lfgangam 10.05.2019 | 00:59
Hallo Gabriele F. sofern diese Zeit eine Fachschulausbildung ist (oder nur eine versicherungsfreie Berufsausbildung??)/anerkannt wird, wird sie so oder so ab dem 17. (!) Lbj. mitgezählt. Ist dann eine so genannte Anrechnungszeit (beitragsfreie Versicherungszeit), die für die 35 Jahre mit zählt, aber nicht für die 45 Jahre. Daneben ist der Nachweis der 'Erfordernis' für diese Ausbildung 'Praktikum' zu erbringen. Sollten Ihre bisher vorhandenen Ausbildungszeiten aber bereits 8 Jahre überschritten haben (da erfolgte noch ein 10-jähriges Studium ohne Beschäftigungsperspektive, ich wollte sowieso nur Parteivorsitzende werden ;-)), greift die Begrenzung im Rentenkonto – mehr als aktuell 8 Jahre gibt es nicht für die Wartezeit. Unterlagen dann trotzdem einschicken, die max. Anrechnungszeiten waren in der Vergangenheit sehr 'variable' - wer weiß, was bis zu Ihrem Rentenbeginn gesetzlich noch verändert wird. Erwähnt: Stichwort "Nachzahlung freiwilliger Beiträge", sofern die max. 8 Jahre überschritten werden. Letztendlich sollten Sie ihre örtliche Beratungsstelle befragen und mit dieser Frage Ihr bestehendes Versicherungsleben/Optionen bewerten lassen. Gruß w.
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