Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Renate,
für diese Zeit müssen Sie nicht mit einer Kürzung Ihrer Witwenrente rechnen. Ein vorübergehender Aufenthalt im Ausland beeinflusst auch Ihre Krankenversicherungsmitgliedschaft nicht.
Wir empfehlen Ihnen dennoch, dass Sie sich bezüglich Ihrer Krankenversicherung bitte direkt an Ihre Krankenkasse wenden. Diese kann Sie über Ihre Krankenversicherungsansprüche aufklären.
Wenn in Ihrer Witwenrente keine Entgeltpunkte nach dem Fremdrentenrecht enthalten sind, wird Ihre Rente auch dann nicht gekürzt.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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