Hallo Renate,
für diese Zeit müssen Sie nicht mit einer Kürzung Ihrer Witwenrente rechnen. Ein vorübergehender Aufenthalt im Ausland beeinflusst auch Ihre Krankenversicherungsmitgliedschaft nicht.
Wir empfehlen Ihnen dennoch, dass Sie sich bezüglich Ihrer Krankenversicherung bitte direkt an Ihre Krankenkasse wenden. Diese kann Sie über Ihre Krankenversicherungsansprüche aufklären.