Hallo Burkhard,
bei der in der Renteninformation bzw. Rentenauskunft angegebenen Rentenhöhe nach heutigem Stand wird ein möglicher Abschlag wegen vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente nicht berücksichtigt.
Sofern Sie eine entsprechende Berechnung benötigen, können Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger wenden oder Sie machen einen Termin in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen aus, um sich zu Ihren Gestaltungsmöglichkeiten beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen