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Experten-Antwort

Wirkt neue Regelung auch wenn Bescheid da ist aber Rentenbeginn erst im August .

von Toni B24.05.2014 | 11:38
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Hallo zusammen, nun ist bei mir, wie warscheinlich bei vielen anderen der Fall eingetreten, daß ich letzte Woche den Rentenbescheid bekommen habe und ab 01.08.14 Rentner bin. Heute les ich in der Zeitung, daß nur bei einem laufenden Antrag dieswer zurückgenommen werden kann um ihn neu zu beantragen, damit die neue Gesetzgebung wikt. Wie verhält es sich nun bei mir in Bezug auf die Antwort des Experten vom 03.02.14? Gruß Toni

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Toni B.,

die Rentenversicherungsträger ergänzen zum jetzigen Zeitpunkt die Bescheide eigentlich immer mit entsprechenden Hinweisen zu den neuen Rentenansprüchen, die nach dem jetzt geltenden Recht noch nicht beschieden werden können. Sollte das bei Ihnen nicht der Fall sein, rate ich wie KSC zum Widerspruch gegen den erlassenen Rentenbescheid, bzw. würde beim Träger die weitere Verfahrensweise erfragen.

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7 Antworten

Toni Bam 24.05.2014 | 11:41
Hier der Wortlaut von damals: ob die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt sind, wird auf Grundlage des Rechts geprüft, welches zum Zeitpunkt des gewünschten Rentenbeginns gilt. Sollten also die Neuregelungen zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte - wie geplant - zum 01.07.2014 in Kraft treten, würde Ihr Rentenantrag mit einem angegebenen Rentenbeginn zum 01.09.2014 nach dem dann geltenden Recht geprüft und festgestellt.
KSCam 24.05.2014 | 11:52
Wenn Sie älter als 63 sind und die 45 Jahre haben sollten Sie innerhalb der Widerspruchsfrist um Überprüfung bitten. Wenn ich in den letzten Monaten mit Kunden, die potentiell auf 45 Jahre kamen und ab 01.07. in Rente gehen wollten, einen Antrag aufgenommen habe, habe ich einen entsprechenden freien Zusatztext in den Antrag geschrieben. Eigentlich würde ich in diesen Fällen zumindest einen Bescheidszusatz erwarten, bzw, dass der Bescheid erst nach dem 01.07. erteilt wird. Bei Renten, die zum 01.08. beginnen, gibt es ja gar keine Notwendigkeit, die schon jetzt im Mai "rauszuhauen", da hätte die Sachbearbeitung doch "locker erst im Juli entscheiden können" und die Auggustzahlung wäre Ende August pünktlich auf dem Konto des Kunden gelandet......aber vieles läuft im Eifer des Gefechtes suboptimal und im konkreten Fall ist ja auch nichts passiert, was sich nicht noch ganz einfach lösen lassen dürfte.
Toni Bam 24.05.2014 | 14:53
Danke KSC, werde mal Einspruch erheben
Toni Bam 24.05.2014 | 14:53
Danke KSC, werde mal Einspruch erheben
Sozialröchler?am 24.05.2014 | 19:32
Natürlich wurden die Bescheide nach der gültigen Rechtslage erteilt, wie auch anders? Ein neues Gesetz kann erst dann umgesetzt werden, wenn es auch in Kraft getreten ist. Bis die Programmierung steht, dauert es sicherlich auch noch etwas. Allerdings sollte der Bescheid einen entsprechenden Hinweis enthalten. Wenn das nicht der Fall ist, können Sie innerhalb der Rechtsbehelfsfrist die nachträgliche Berücksichtigung der nunmehr neuen Rechtslage beantragen.
Nachfrageram 26.05.2014 | 07:24
@ KSC: Die Bescheide werden 'rausgehauen' sobald es geht. In den Leistungsabteilungen haben Bestands- und Erledigungsstatistiken immer noch Priorität. Wohingegen Nachbehandlungsstatistiken so gut wie keine Beachtung finden. Hauptsache die Zahlen stimmen!
Toni Bam 26.05.2014 | 10:57
Vielen Dank den Herren, habe Ihre Ratshläge befolgt und warte nun auf Nachricht von den entsprechenden Stellen
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