Hallo Toni B.,
die Rentenversicherungsträger ergänzen zum jetzigen Zeitpunkt die Bescheide eigentlich immer mit entsprechenden Hinweisen zu den neuen Rentenansprüchen, die nach dem jetzt geltenden Recht noch nicht beschieden werden können. Sollte das bei Ihnen nicht der Fall sein, rate ich wie KSC zum Widerspruch gegen den erlassenen Rentenbescheid, bzw. würde beim Träger die weitere Verfahrensweise erfragen.