Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Wirkt sich die Aufgabe der Arbeitsplatzes negative für den Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben aus

von Bernado.Eco30.07.2013 | 22:58
1231 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe eine Frage: Ich bin 15 Jahre bei einen Arbeitgeber beschäftige und noch ungekündigt. Nach langer Krankheit, hat nun der Amtsarzt der Agentur für Arbeit festgestellt, das ich nicht mehr in meinen alten Beruf weiter arbeiten kann und eine Reha-Maßnahme (Umschulung) befürwortet wird. Auch andere Fachärzte befürworten das. Es wurde mir ein Antrag auf „Teilhabe am Arbeitsleben“ zugewendet. Der so denke ich an die Rentenversicherung weitergeleitet wird. Das Arbeitsverhältnis ist sehr schlecht und begünstige meine Erkrankung und daher kommt eine Weiterbeschäftigung bei diesen Arbeitgeber und in meine Beruf nicht mehr in frage. Der AG bietet mir nun eine Abfindung an und möchte das Arbeitsverhältnis auflösen. Was eigentlich besser und gesünder für mich wäre. Sollte ich der Sache zustimmen, würde mir das irgendwie negative ausgelegt in bezu der Beantragung „Teilhabe am Arbeitsleben“? Ich möchte kein Fehler machen, denn es muss ja irgendwie für mich weiter gehen. Gruß Bernado

2 Antworten

-am 31.07.2013 | 07:59
Hallo Bernado.Eco, um eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten zu können, müssen Sie die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Ein bestehendes Arbeitsverhältnis ist hierzu nicht unbedingt erforderlich. Da Sie eine Umschulung anstreben - und somit zukünftig beruflich in einem neuen Bereich tätig sein werden - wird für Sie eine Beschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber in Ihrem Umschulungsberuf vermutlich ohnehin nicht in Frage kommen. Falls Sie dennoch Bedenken haben, wäre es z.B. im gemeinsamen Gespräch mit dem Rehafachberater möglich Ihre Situation zu erläutern.
Jürgen B.am 05.08.2013 | 13:08
Bei solchen Maßnahmen oder Wiedereingliederungen wäre ich vorsichtig, die Rentenversicherung bietet oft Wiedereingliederungen an, aber über dich rechtlichen Folgen wird man nicht aufgeklärt die sich sehr negativ auswirken können, und vorallem nicht immer alles glauben was einem die RV versucht unterzujubeln. Habe leidvoll lernen müssen, alles aussagen der RV auf seine rechtliche Gültigkeit zu überprüfen. ich wünsche viel Erfolg MFG.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026