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Wirkung von Arbeitslosigkeit ohne Anspruch auf Leistungen

von pit09.04.2010 | 10:41
1259 Ansichten
4 Antworten

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Wie sieht es mit Zeiten der Arbeitslosigkeit aus, in den kein Anspruch auf Leistung des Arbeitsamtes besteht? Wie wirkt sich das auf späteren Rentenanspruch aus? Beispiel: Rentenversichert bis 1998, dann Kinder (1998 + Zwillinge in 2003). Danach keine Beschäftigung mehr aufgenommen und nicht arbeitslos gemeldet. Wenn sich nach dieser Zeit beim Arbeitsamt als suchend gemeldet wird, besteht ja kein Anspruch auf Leistungen. Hat es trotzdem einen Einfluß auf die Höhe der später gezahlten Rente?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 09.04.2010 | 14:11

Wie sich Zeiten der Arbeitslosigkeit auf die Rente auswirken, erfahren Sie in der Broschüre "Arbeitslos - was Sie beachten sollten". Die Broschüre können Sie auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de einsehen bzw. herunterladen.

3 Antworten

.am 09.04.2010 | 14:39
Ich habs jetzt selbst gefunden und stelle das hier rein. Evtl hilft es auch pit. So wirken sich Anrechnungszeiten positiv auf Ihre Rente aus: > Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit haben einen indirekten Einfluss auf die Rentenberechnung, wenn Sie weitere beitragsfreie Zeiten zurückgelegt haben (zum Beispiel Mutterschutz, Fachschulausbildung, Arbeitsunfähigkeit), die eigenständig bewertet werden. > Alle Anrechnungszeiten zählen bei der 35jährigen Wartezeit (= Mindestversicherungszeit) für die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit. > Erfüllen Sie die Wartezeit von 35 Jahren, zum Beispiel mit den Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit (mit oder auch ohne Bewertung), wird ge prüft, ob eine Höherbewertung niedriger Arbeitsverdienste für Ihre Rente in Betracht kommt. Dies trifft zu, wenn sowohl im Durchschnitt des gesamten Versicherungslebens als auch bis zum 31. Dezember 1991 weniger als 75 Prozent eines Durchschnittsentgelts mit vollwertigen Pflichtbeiträ gen versichert sind. Dann werden die niedrigen Beiträge bis zum 31. Dezember 1991 um 50 Prozent angehoben, höchstens jedoch auf 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten (2009: 30 879). > Schließlich erhalten Sie mit diesen Zeiten unter Umständen auch den Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufrecht.
.am 09.04.2010 | 14:28
"Kein ALG, keine Rentensteigerung Wer arbeitslos ist, aber keine Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, also kein ALG bezieht, für den wirkt sich diese Zeit nicht unmittelbar rentensteigernd aus. Dennoch fallen diese Zeiten in der Gesamtbilanz nicht unter den Tisch: Sie tragen dazu bei, Lücken im Versicherungsverlauf zu schließen." Hab das nun gelesen und möchte gerne wissen, wie die Arbeitslosigkeitszeiten ohne Bezug die Lücken schließen helfen und wie dasl vor sich geht. Kann da jemand ein Beispiel bringen?
Wolfgangam 13.04.2010 | 21:21
Hallo ., > So wirken sich Anrechnungszeiten (...) es liegt in diesem Fall keine Anrechnungszeit (wegen Arbeitslosigkeit) vor. Hausfrau (auch/besonders -mann), die nach Jahrzehntelangem Sofastudium sich zum Arbeitsamt bemüht ...da fehlt es an der Vor(pflicht)beitragszeit/Unterbrechung derselben, um auf diesen Weg Anrechnungszeiten in der Rentenversicherung zu erhalten, bzw. den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente aufrecht zu erhalten/zu sichern. In den tiefer gehenden Erläuterungen hinter den reinen §§ ist Ihnen das inzwischen in den einschlägig bekannten/öffentlichen Arbeitsanweisungen/näheren Erklärungen der Rentenversicherung wohl klar geworden ... Gruß w. PS: Ihr kopierter Gesetzestext erweckt/suggeriert mehr, als dahinter steckt.
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