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Wirkung von Gutachten

von Paulchen02.02.2010 | 17:56
1070 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag! Vor einigen Wochen wurde ich wegen Rente wegen Erwerbsminderung begutachtet. Obwohl dieses Gutachten (es handelte sich um einen Gutachter der DRV) von einer vollen Erwebsminderung ausgeht, wurde der Antrag abschlägig beschieden. Versicherungsrechtliche Voraussetzungen seien aber nciht das Problem. Ergeben sich aus dem Gutachten keinerlei Folgen? Haben solche Gutachten für die Verwaltung keine Bindung? Gibt es hierzu eine gesetzliche Regelung?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Das Gutachten wurde lediglich für diesen Antrag auf Rente ausgestellt und dient lediglich als Grundlage für diesen Fall; mehr nicht.

1 Antworten

Justusam 02.02.2010 | 18:08
Das Gutachten hat natürlich keine bindende Wirkung hinsichtlich der Entscheidung ob eine EM-Rente zuerkannt wird oder nicht ! Das Gutachten ist lediglich ein zwar wichtiger , aber eben nur ein Teilaspekt aller ärztlichen Unterlagen die über den Antragsteller vorliegen. Die Entscheidung ob letztlich eine EM-Rente gewährt werden kann oder nicht, ergibt sich immer nach Auswertung aller ärztlichen Unterlagen und nicht nur alleine aufgrund des Gutachtens. Sie können jetzt innerhalb der Monatsfrist Widerspruch gegen den ablehnenden Rentenbescheid einlegen und in der Widerspruchsbegründung natürlich das Gutachten und dessen Einschätzung hinsichtlich ihrer EM nochmals mit einbringen . U.a. wäre zu klären, warum der med. Dienst der RV dem Gutachten keine entscheidende Bedeutung beigemessen hat. Ob dem Widerspruch dann allerdings abgeholfen werden kann, lässt sich im Vorfeld nicht sagen. Dazu sollten Sie unbedingt jetzt auch noch zusätzlich neueste, aktuelle Berichte ihrer behandelndedn Ärzte ins Verfahren neu einbringen. Nur wenn der med. Dienst neue Erkenntnisse im Widerspruchsverfahren über ihren Gesundheitszustand und damit ihre Erwerbsfähigkeit erhält, werden Sie eine Chance haben den Widerspruch für sich zu entscheiden.
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