Hallo Ahmet,
um Spekulationen vorzubeugen, bitten wir Sie darum ein Beratungsgespräch bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe wahrzunehmen. Grds. hat die Ehefrau des Verstorbenen Anspruch auf Witwenrente, wenn sie zum Zeitpunkt des Todes mit dem Verstorbenen verheiratet war. Auch wenn die Witwe in der Türkei lebt besteht dieser Anspruch. Ob es eine große oder kleine Witwenrente sein wird, ferner es zu einer Einkommensanrechnung kommt, kann in dem Beratungsgespräch festgestellt werden, da es dazu weitere Angaben bedarf.