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Wittwenrente nach dem vorletzen Ehegatten

von Ratlos27.04.2010 | 09:28
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4 Antworten

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http://www.juraforum.de/gesetze/SGB%20VI/90SGBVI/90SGBVI_SGB%20V… Gilt diese Regelung noch? Wenn ja, was ist zu beachten? Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Ratlos,

die Regelung des § 90 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch, wonach Witwen,Witwer und eingetragene Lebenspartner einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente nach dem vorletzten Ehegatten haben, ist weiterhin in Kraft. Vorrangig sind hier jedoch neu erworbene Renten-, Unterhalts-oder Versorgungsansprüche aus der letzten Ehe anzurechnen. Berechnungsbeispiele sind auch in der Broschüre Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten auf den Seiten 16 bis 18 dargestellt. Die Broschüre finden Sie im Internet unter "www.deutsche-rentenversicherung.de" unter Formulare und Publikationen in der Rubrik Info-Broschüren Rente.

3 Antworten

Ahaam 27.04.2010 | 10:53
Die aktuelle Fassung des SGB VI enthält diese Vorschrift - somit gilt sie noch! Wann und wodurch wurde die letzte Ehe aufgelöst? Wurde die vorletzte Ehe durch Tod beendet?
Ratlosam 27.04.2010 | 11:06
Danke, die vorletzte Ehe wurde durch Tod des Partners aufgelöst, daher die Hinterbliebenenrente. Für die aktuelle Ehel lauft das Scheidungsverfahren.
Ahaam 27.04.2010 | 13:31
Dann sollten Sie mit der Rechtskraft der lfd. Scheidung sich um Ihren Anspruch kümmern! (Der Anspruch richtet sich jedoch nach § 46 Abs. 3 SGB VI).
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