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Experten-Antwort

Witwen bzw. Witwe Rente

von Hermann30.08.2018 | 15:58
197 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Bruder hat ein Problem, dass sein Haus bis Rentenbeginn nicht abgezahlt ist, da er sehr spät gebaut hat. Nun die Frage wegen der Witwen bzw. Witwe Rente und zwar wird er ca. 1.500 Bruttorente erhalten und seine Frau 1.200 Euro. Was ist wenn jetzt einer von ihnen in der Zwischenzeit stirbt, welchen Anspruch hätte Er bzw. Sie dann? Um eine langfristige Finanzierungsverlängerung einzugehen braucht er nähere Auskünfte, da er sonst keine Verlängerung mehr der Finanzierung macht, sondern das Haus verkaufen würde. Was kann mein Bruder bzw. meine Schwägerin für eine Rente erhalten oder soll er zu einer Rentenberatung gehen. Danke!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.08.2018 | 16:32

Hallo Hermann,

die Beantwortung Ihrer Fragen würde den Rahmen dieses Forums sprengen. Bitte raten Sie Ihrem Bruder sich bezüglich einer ausführlichen Beratung an eine Auskunfts-und Beratungsstelle zu wenden. Zum generellen Anspruch auf Witwen- und Witwerrente ist vielleicht folgender Link auf eine Broschüre zu diesem Thema hilfreich:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.pdf?__blob=publicationFile&v=28

3 Antworten

Hermannam 30.08.2018 | 16:48
Danke werde ich ihm ausrichten. Wir haben lange diskutiert und ich fände es sinnvoll das Haus zu verkaufen, damit später Beide abgesichert sind.
Rentenuschiam 30.08.2018 | 18:38
Hier noch ein bisschen Lesestoff wenn es schnell gehen muss: Hinterbliebenenrenten allgemein Infos: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… MfG
W*lfgangam 30.08.2018 | 19:08
Hallo Hermann, für das alte Hinterbliebenenrentenrecht (Eheschließung vor 2002 UND wenigstes einer von beiden ist vor 1962 geboren) ist die Antwort - sofern im Todesfall schon beide nur diese Renten beziehen und Wohnort West - recht einfach: Witwenrente: 833 Br. Witwerrente: 542 Br. Beide/jeweils Überlebende hätten damit ein fast identisches Gesamt-Renteneinkommen. Ihr Bruder und Schwägerin sollten sich doch zwingend beraten, der einfache Fall muss keinesfalls zutreffen, und man wird ihnen den Berechnungsweg erläutern können. Gruß w.
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