Hallo Julia,
grundsätzlich besteht auch ein Anspruch auf Rentenzahlung ins Ausland. Es gibt hier aber unter Umständen Einschränkungen, wenn die Rentenhöhe auch auf ausländischen Zeiten beruht.
Bitte setzen Sie sich mit dem zuständigen Rententräger in Verbindung oder klären Sie dies bei Antragstellung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.