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Experten-Antwort

Witwen-Rente Besteuerung

von Petra15.08.2011 | 21:11
1562 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, wer kann mir weiterhelfen? Ich bekomme zur Zeit die große Wwen-Rente bis mein Sohn 18 Jahre alt ist. Dann nichts mehr und mir 45 Jahren wieder die große Wwen-Rente lt. Rentenberatung. Nun habe ich den Steuerbescheid 2010 erhalten. Dort wird der steuerpflichtige Wwen-Rentenanteil mit 60 % berechnet. Nun dachte ich es handelt sich hierbei um eine abgekürtzte Leibrente, die nur mit den Laufzeitanteil versteuert wird. In meinem Fall mit 12 %. Wer kann mir weiterhelfen? Wie wurdet Ihr in einem gleichen bzw. ähnlichen Fall vom Finanzamt veranlagt? Gibt es Quellennachweise für so einen Fall. Würde mich über rege Anteilnahme freuen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Petra,

leider kann ich Ihnen zur Besteuerung der Witwnrente keine weitergehende Auskunft erteilen. Wenden Sie sich hierfür bitte an die Finanzverwaltung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

-_-am 15.08.2011 | 23:23
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Am 1. Januar 2005 begann der Einstieg in die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet, dass die Beiträge für den Aufbau der Altersversorgung – nach einer langen Übergangszeit – steuerfrei sein werden, dafür werden die Renteneinkünfte versteuert. Eine Broschüre der Deutschen Rentenversicherung kann das Thema nur im Überblick darstellen. Genauere Auskünfte über das Steuerrecht können und dürfen nur die Finanzbehörden, die Lohnsteuerhilfevereine oder die Steuerberater geben. Seite 25: Die Besteuerung von Hinterbliebenenrenten, die einer Versichertenrente folgen, hängt vom Rentenbeginn der Versichertenrente des Verstorbenen ab. Wenn eine Hinterbliebenenrente ohne vorhergehende Versichertenrente gezahlt wird, ist der tatsächliche Rentenbeginn maßgebend.
nuam 16.08.2011 | 12:36
Gucken Sie doch erst mal, was eine abgekürzte Leibrente ist, z.B. hier: http://www.steuerrat24.de/data/alters/alterseink4-abgekrenten.ht…
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