Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Witwen Rente/Hinterbliebenrente

von Gaby19.04.2023 | 17:36
77 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo mein Mann ist vor 2 Wochen im Alter von 60 Jahren verstorben. ( hat noch Vollzeit gearbeitet) Da ich 40 Jahre mit Ihm verheiratet war habe ich Anspruch auf die Witwen Renten und zwar von 55 % der Rente meines Mannes . Ich lese gerade mal den Rentenbescheid von meinem Mann Da steht Erwerbsminderungsrente 1300 Euro, da wurde mir gesagt das ist auch die Höhe meiner er Hinterblieben Rente stimmt das? Denn Antrag auf die H Rente will ich jetzt stellen habe schon einen Termin. ich möchte halt vorher ungefähr wissen mit welcher Rente ih rechnen kann Vielen Dank im Vorraus für die Antworten Ich selber war nur Hausfrau habe nie gearbeitet Gaby

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.04.2023 | 09:37

Hallo Gaby,

während des "Sterbevierteljahres" wird die Witwenrente in voller Höhe gezahlt.

Nach neuem Recht beträgt die Witwenrente danach 55 Prozent.

Sie können also mit rund 700 Euro rechnen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W°lfgangam 19.04.2023 | 20:49
> "Ich lese gerade mal den Rentenbescheid von meinem Mann " Wirklich den Rentenbescheid? War er schon (Erwerbsminderungs-)Rentner, neben der erwähnten Vollbeschäftigung? Oder haben Sie seine Renteninformation oder Rentenauskunft gelesen? Ich gehe mal davon aus, dass Sie die Renteninformation/Rentenauskunft in Händen halten. > "Da steht Erwerbsminderungsrente 1300 Euro, da wurde mir gesagt das ist auch die Höhe meiner er Hinterblieben Rente stimmt das?" so halb und halb, und doch nicht so ganz. Die Witwenrente wird tatsächlich so berechnet, wie die EM-Rente - SOFERN der Verstorbene noch keine Rente erhalten hat. Das Berechnungsdatum der EM-Rente wäre jetzt seinem Todestag gleichzusetzen, sodass die 1.300 € in etwas passen, wenn diese EM-Rentenberechnung ab 01.07.2022 erfolgt ist. Die EM-Rente stellt aber 100 % der Rente dar, die Witwenrente wird nur in den ersten 3 vollen Monaten (+ anteilig Sterbemonat) zu 100 % gezahlt. Dann geht es auf 55 % runter - sofern auch SIE nicht vor 1962 geboren sind; sind Sie älter, erhalten Sie 60 %. Sofern Sie keine eigenen Einkünfte haben, die über 951 € im Monate liegen, erhalten Sie die 55/60 % voll ausgezahlt. Mit 700 € Rente im Monat wird es aber als alleiniges Einkommen nicht zum Leben reichen ... Gruß w.
gabyam 20.04.2023 | 13:45
Vielen Dank
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026