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Witwen/er-Rente vs. einmalige bzw. fortlaufende Witwen/er-Beihilfe

von beginner0103.04.2017 | 17:43
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1 Antworten
Wo liegt der Unterschied in der Höhe der Zahlung von Witwen/er-Rente und einmaliger bzw. fortlaufender Witwen/er-Beihilfe? Anbei mein Wissensstand unter Voraussetzung einer MdE von 100%, JVA von ca. 30T EUR u. jährl. Vollrente von ca. 20T EUR/Jahr des/der Verstorbenen: a) einmalige Witwen/er-Beihilfe (Todesursache unfallunabhängig): 40% von JVA = 12T EUR b) laufende Witwen/er-Beihilfe (Todesursache unfallunabhängig): bis zur vollen Höhe der Witwen/er-Rente = 60% der Vollrente (vgl. Punkt (c)) = 12T EUR/Jahr = 1000 EUR/Monat c) laufende Witwen/er-Rente für ältere (Todesursache unfallabhängig): 60% der Vollrente = 12T EUR/Jahr = 1000 EUR/Monat 1. Frage: Sind die oben gemachten Angaben soweit korrekt? 2. Frage: Unter der Annahme, dass die Angaben oben gültig sind, wie wird dann die Höhe der laufenden Witwen/er-Beihilfe festgelegt? Welche Kriterien werden bei der Festlegung herangezogen?

1 Antworten

Upsalaam 03.04.2017 | 17:57
Ihren Schilderungen zu Folge geht es Ihnen um eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Es heißt zudem JAV (Jahresarbeitsverdienst). JVA ist eher die gängige Abkürzung für Justizvollzugsanstalt ;-) Aber mal Spaß bei Seite: Dieses Form ist für das Themengebiet der gesetzlichen Rentenversicherung gedacht. Nachdem es sich hierbei augenscheinlich wohl um eine Frage der gesetzlichen Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft handelt würde ich Ihnen empfehlen sich an ein entsprechend anderes Form zu wenden da Sie dort vermutlich eher die gewünschten Auskünfte erhalten werden. Vielleicht haben Sie aber dennoch auch hier das Glück auf einen Experten zu treffen der sich auf diesem Gebiet auskennt. Wenn Sie sich direkt an die BG wenden kommen Sie mit Sicherheit jedoch schneller an die benötigten Infos. MfG Upsala
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