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Witwen/Halbwaisenrente - mehrere Fragen

von Melody08.01.2007 | 12:13
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Frage 1): Mein Ehemann (noch kein Rentner) ist Ende November im Ausland verstorben. Dadurch dauerte es aus bürokratischen Gründen länger, bis ich die Sterbeurkunde jetzt vorlegen konnte. Den Antrag auf Witwen/Halbwaisenrente (3 minderjährige Kinder) wurde aber bereits schon am 13.12.2006 gestellt. Als ich heute die Sterbeurkunde vor Ort bei der Zweigstelle vorlegte, bekam ich die Auskunft: Bearbeitung dauert trotzdem 4-6 Wochen. Kontenklärung war aber bereits vor Antragstellung schon erfolgt! Gibt es in meinem Fall keine Beschleunigungsmöglichkeit bis ich eine Zahlung erhalte? Laut Auskunft vor Ort bekommen nur Witwen eine Vorschußzahlung, wenn der Verstorbene bereits schon Renter ist. Das empfinde ich als ungerecht, wovon soll ich und meine 3 minderjährigen Kindern in der Zwischenzeit leben? Harz IV beantragen und noch ein weiterer eigentlich unnötiger Aktenberg zu erledigen? Ich hatte das in den Broschüren so verstanden, man bekommt insbesondere das "Sterbevierteljahr" dafür, das man übergangsweise mit dieser Summe die Veränderung der finanziellen Lage (als Überbrückung) in den ersten 3 Monaten zurechtkommt. Ich aber bekomme erstmal gar nichts, obwohl ich Kinder zu betreuen habe? Frage 2): Meine Krankenkasse ist der Meinung, das ich erst ab Datum der Antragsstellung der Witwen/Halbwaisenrente in der Krankenversicherung für Rentner eintrete. Ich kann aber schlecht schon am Todestag meines Mannes (zumal ich erst später vom Tod erfuhr) einen Rentenantrag stellen. Gilt tatsächlich für die Krankenversicherung der Tag der Antragstellung und nicht das Todesdatum des Verstorbenen??? Somit wären ich und meine Kinder ein zweites Mal benachteiligt, da ich dann Beiträge zur freiwilligen Versicherung dann noch bis zum Tag der Antragstellung nachzahlen soll. Aber andererseits bekomme ich z.B. Wohngeld und alles andere nicht mehr rückwirkend. Nur ich kann ja jetzt gar nichts in der Richtung schon vorab beantragen, da ich von der Rentenversicherung auch weiterhin erstmal keine Zahlung erhalte und somit keinen Bescheid = keine Zahlen zur Berechnung vorlegen kann...

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine Vorschusszahlung (sogen. Sterbevierteljahr) kann der Hinterbliebene gesondert beantragen, wenn der Verstorbene bereits Rente bezogen hat, d.h. es werden drei Rentenzahlbeträge in voraus weitergezahlt.

Da bei Ihrem verstorbenen Ehegatte noch keine Rentenzahlung erfolgte, muss seitens Ihres Trägers die Rentenhöhe erst ermittelt werden. Dies kann erst ab dem Tag der vollständigen Antragstellung (hier eben Vorlage der Sterbeurkunde am heutigen Tag) geschehen. Das Sterbevierteljahr (hier Zahlung für Dezember 2006 bis Februar 2007) wird dann in Ihrem Rentenbescheid ausgewiesen und umgehend zur Auszahlung angewiesen. Eine „Beschleunigungsmöglichkeit“ im Sinne einer separaten Vorschusszahlung ist nur in absoluten Ausnahmefällen, z.B. drohender Wohnungslosigkeit, möglich. Sollte dies der Fall sein, fragen Sie bitte umgehend bei Ihrem Sachbearbeiter hinsichtlich dieser „Notlösung“ nach.

Zu Ihrer Frage hinsichtlich der Krankenversicherung hat Ihre Krankenkasse recht. Maßgebend ist der Tag der Antragstellung.

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