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Experten-Antwort

witwenpension

von juldie Kramer15.09.2014 | 11:13
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8 Antworten

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Ich Jahrgang 1959 heirate einen bundesbahnpensionärJahrgang 1948. erhalte ich nach seinem Tod einen Teil seiner pension

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Kramer,

abschließend kann Ihnen hier nur die Versorgungsdienststelle weiterhelfen.

Vielleicht hilft Ihnen ja auch der Auszug aus § 19 des Bundesbeamtenversorgungsgestzes weiter:

(1) Die Witwe eines Beamten auf Lebenszeit, der die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 erfüllt hat, oder eines Ruhestandsbeamten erhält Witwengeld. Dies gilt nicht, wenn

1. die Ehe mit dem Verstorbenen nicht mindestens ein Jahr gedauert hat, es sei denn, daß nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme nicht gerechtfertigt ist, daß es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, der Witwe eine Versorgung zu verschaffen, oder

2. die Ehe erst nach dem Eintritt des Beamten in den Ruhestand geschlossen worden ist und der Ruhestandsbeamte zur Zeit der Eheschließung die Regelaltersgrenze nach § 51 Abs. 1 und 2 des Bundesbeamtengesetzes bereits erreicht hatte.

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7 Antworten

Batrixam 15.09.2014 | 12:17
Die Antwort bleibt die gleiche! Bitte erfragen Sie dies bei der Zahlstelle der Pension Ihres zukünftigen Gatten. Die ist ein Forum der GESETZLICHEN Rentenversicherung. Auskünfte zu Ansprüchen aus Beamtenpensionen und deren Hinterbliebenen kann hier kein Experte geben!
GroKoam 15.09.2014 | 12:23
Hoffentlich liest der Bundesbahnpensionär Ihre Anfrage vor der Hochzeit.
Frau Schimmelam 15.09.2014 | 12:44
Ich Jahrgang 1959 heirate einen bundesbahnpensionärJahrgang 1948. erhalte ich nach seinem Tod einen Teil seiner pension
Hoffentlich liest der Bundesbahnpensionär Ihre Anfrage vor der Hochzeit.
Und wieder einmal hat GroKo recht : Drum prüfe, wer sich ewig bindet, Ob sich das Herz zum Herzen findet! Der Wahn ist kurz, die Reu ist lang.
Galgenhumoram 15.09.2014 | 12:46
Bleibt nur zu Hoffen, dass síe den ersten Hochzeitstag erleben....sonst gibts nix an Pension....ich sag nur Versorgungsehe.....im Beamtenrecht schon seit langem Usus...in der gesetzlichen Rente ebenfalls seit nunmehr über 10 Jahre erforderlich bzw. wird geprüft...
der islam gehört nicht zur brdam 15.09.2014 | 12:46
groko, ich musste sehr laut lachen, super !!!!!!!!!!!!
G. Stöhram 15.09.2014 | 18:14
nicht wenige haben schon dumm aus der Wäsche geschaut als sie nach der Scheidung feststellen mußten, daß nicht nur der Ehepartner sondern auch die Hälfte der Rente oder Pension weg waren........
W*lfgangam 15.09.2014 | 19:50
Hallo juldie Kramer, Ergänzung zum Erperten: ggf. steht Ihnen ein Unterhaltsbeitrag zu: http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__22.html Und dieser kann ganz schön gegen NULL gehen. Anders als bei Witwengeld, führt hier schon allein die eigene Rente zur Anrechnung, von anderen Einkünften mal abgesehen. Nun mögen 'Beamtenliebhaber' sagen, wie "nach altem Recht kriegen die Beamtenwitwen die eigene Rente nicht mit einem Cent auf die Witwenpension angerechnet?" ...genau, es gab schon immer einen besonderen Grund, sich einen Beamten/eine Beamtin zu 'angeln' 8-) - wenn man/frau dieser Art das entsprechende Beute(versorgungs)schema erfüllt hatte *g. [________________] Feld zum Ablästern ... [_] Feld zum 'Bedauern' nach neuem Recht ... Gruß w.
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