Hallo Vera,
die Berechnungen wurden bereits erfolgreich durch das Forum getätigt.
Wenn Sie planen den Minijob, zusätzlich zu Ihrer Hauptbeschäftigung, ab September aufzunehmen, sollte sich dies nicht sofort auf die Rentenhöhe auswirken.
Unterjährige Einkommensänderungen, wie die Ihre, werden erst ab dem 01.07. des darauffolgenden Jahres berücksichtigt.
Im folgenden Link können Sie dies gern nochmal nachlesen:
http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB4_18DR4
Entsprechend Ihren Mitteilungspflichten und um diese Ausführungen nochmal schriftlich bestätigt zu bekommen, sollten Sie Ihrem Rentenversicherungsträger die Beschäftigungsaufnahme umgehend melden.