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Experten-Antwort

Witwenrente

von Oli04.07.2018 | 22:23
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3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, mein Vater, seit über 10 Jahren Rentenbezieher ist im Jan verstorben. Meine Mutter, ebenfalls seit über 10 Jahren Rentnerin hatte im Feb 2018 Witwenrente beantragt. Nach 4 Monaten hat sie jetzt eine Nachricht von DRV Berlin bekommen mit folgender Nachricht:" heute haben wir das Rentenfeststellungsverfahren bei dem für Sie zuständigen ausländischen Versicherungsträger eingeleitet. Der ausländische Versicherungsträger prüft nach den für ihn geltenden Rechtsvorschriften, ob für Sie ein Anspruch auf Rente aus der dortigen Versicherung besteht. Aktenzeichen: Unbekannt" Frage Nr.1 : Meine Mutter und der verstorbene Vater beziehen schon seit über 10 Jahren Rente. Sie sind im Besitz von Originalunterlagen dieses ausländischen Rententrägers die sie damals für die Berechnung Ihrer Renten nach DPSVA 1975 einreichen mussten. Wozu die erneute Prüfung ? Frage Nr.2 : Empfehlen Sie in dieser Angelegenheit einen Rechtsbeistand ? Es könnte Jahre dauern. Der Ausländische träger hat es bestimmt nicht eilig. MfG Oli

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Oli,

bei dem von der DRV Berlin eingeleiteten Rentenverfahren beim ausländischen Rentenversicherungsträger handelt es sich nicht wie von Ihnen vermutet um die Klärung von Zeiten, sondern um die Klärung, ob für Ihre Mutter eventuell noch ein weiterer Hinterbliebenenrentenanspruch aus der polnischen Rentenversicherung besteht. Dieses Verfahren hat den Sinn, einerseits Doppelleistungen zu vermeiden und andererseits aber auch weitere Ansprüche für den Berechtigten festzustellen. Ein Rechtsbeistand ist hierfür nicht erforderlich. Erfahrungsgemäß werden solche Rentenfeststellungsverfahren vom ausländischen Träger relativ zügig bearbeitet.

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2 Antworten

Renoam 05.07.2018 | 08:58
Woher soll hier jemand die ausländischen geltenden Rechtsvorschriften betreffend einer Witwenrente kennen ? Ein Aktenzeichen oder so was ähnliches des ausländischen Versicherungsträger wäre hilfreich.
W*lfgangam 05.07.2018 | 21:23
Ergänzend: Polen: 3 - 12 Monate gehören zur 'zügigen' Bearbeitung, nicht dass Oli zu früh unruhig wird ;-) Eigene Nachfragen von Ihm beim poln. Versicherungsträger/örtliche ZUS könnten das Verfahren beschleunigen, um zu Wissen wo es ggf. hakt/was fehlt. Gruß w.
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