Hallo Renate,
ihre Fragen sind eigentlich bereits durch den Beitrag von Gert beantwortet.
Ergänzend noch Folgendes:
Auch wenn das Sterbevierteljahr bereits beantragt wurde, muss noch der Antrag auf Witwenrente beim Rentenversicherungsträger gestellt werden.
Hier haben Sie die Möglichkeit sich einen Termin, zum Ausfüllen der Antragsvordrucke, bei der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung geben zu lassen. Alternativ gibt es auch bei den Gemeindeämtern die Möglichkeit den Antrag zu stellen. Das müssten Sie im Wohnort einfach erfragen.
Vorteil einer Antragstellung in der Beratungsstelle ist, dass die Mitarbeiter auch gleich die Höhe der Witwenrente berechnen können, da Sie Zugriff auf die entsprechenden Daten im Versicherungskonto haben.
Ein Nachteil kann ggf. der längere Abfahrtsweg sein.
Sollte die Rentenzahlung nicht ausreichen, so kann man, wie bereits von Gert erwähnt, einen Antrag auf Grundsicherung oder Wohngeld bei der Gemeinde stellen.
Sollte die Frage tatsächlich im Raum stehen, ist vielleicht die Beantragung der Witwenrente am Wohnort vorteilhaft, vielleicht trifft man ja auf einen GemeindemitarbeiterIn die sich auch auf diesem Gebiet auskennt.
MfG