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Witwenrente

von Renate19.03.2010 | 09:57
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4 Antworten

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Bei unseren Nachbarn ist der Mann gestorben. Beide sind Rentner, wobei sie kaum etwas bekommt, da sie kaum gearbeitet hat. Sie haben also von seiner Rente gelebt. Nun muss sie wohl Witwenrente beantragen, wenn ich das richtig verstanden habe. Ist dabei was besonderes zu beachten. Ich habe etwas vom Sterbevierteljahr gelesen. Wird das automatisch berechnet oder muss ein gesonderter Antrag erfolgen. Wieviel von seiner Rente bekommt sie denn noch? Was muss sie tun, wenn es für die Miete nicht mehr reicht? Es waren zwei sehr alte Leute und ich hoffe nicht, dass sie jetzt gezwungen sein kann umziehen zu müssen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Renate,

ihre Fragen sind eigentlich bereits durch den Beitrag von Gert beantwortet.

Ergänzend noch Folgendes:

Auch wenn das Sterbevierteljahr bereits beantragt wurde, muss noch der Antrag auf Witwenrente beim Rentenversicherungsträger gestellt werden.

Hier haben Sie die Möglichkeit sich einen Termin, zum Ausfüllen der Antragsvordrucke, bei der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung geben zu lassen. Alternativ gibt es auch bei den Gemeindeämtern die Möglichkeit den Antrag zu stellen. Das müssten Sie im Wohnort einfach erfragen.

Vorteil einer Antragstellung in der Beratungsstelle ist, dass die Mitarbeiter auch gleich die Höhe der Witwenrente berechnen können, da Sie Zugriff auf die entsprechenden Daten im Versicherungskonto haben.

Ein Nachteil kann ggf. der längere Abfahrtsweg sein.

Sollte die Rentenzahlung nicht ausreichen, so kann man, wie bereits von Gert erwähnt, einen Antrag auf Grundsicherung oder Wohngeld bei der Gemeinde stellen.

Sollte die Frage tatsächlich im Raum stehen, ist vielleicht die Beantragung der Witwenrente am Wohnort vorteilhaft, vielleicht trifft man ja auf einen GemeindemitarbeiterIn die sich auch auf diesem Gebiet auskennt.

MfG

3 Antworten

Gertam 19.03.2010 | 10:02
Hallo Renate, schön das sie sich kundig machen um der alten Dame zu helfen.Ist ja in der heutigen Zeit eher selten,das es noch so etwas wie Miteinander gibt. Das von Ihnen angesprochenen Sterbevierteljahr wird normalerweise vom Bestatter beantragt,der dann den entsprechendne Vodruck an die Post oder Knappschaft ( eigenes Zahlverfahren ) weiterleitet. Dieses Sterbevierteljahr umfasst 3 Monate,und in dem Zeitraum wird die Rente in voller Höhe weitergezahlt. Nach den 4 Monaten werden grundsätzlich 60 % der Rente gezahlt ( Ehe wurde, debke ich,vor 2002 geschlossen ). Ausnahme wäre,wenn der Hinterbliebene den Freibetrag von z.Zt. 718,08 Euro mit der eigenen Rente überschreitet. Aber das wird ja in dem Fall Ihrer Nachbarin sicher nicht der Fall sein. Sie wird dann 60 % erhalten. Falls es für sie nicht zum Leben reichen sollte,hat sie folgende Möglichkeiten : Grundsicherung ( hierzu muss sie sich an die Stadt oder Gemeinde wenden ) Wohngeldzuschuss ( Wohngeldamt,ebenfalls bei der Stsdt oder Gemeinde ansässig )
Wolfgangam 19.03.2010 | 18:30
> Grundsicherung (...) > Wohngeldzuschuss (...) Das beißt sich ...in der Grundsicherung im Alter (ab 65 - oder bei dauerhaft voller Erwerbsminderung) ist der Miet-, Lastenzuschuss enthalten. Ansonsten der Verweis an die Gemeinde schon richtig, egal wo sie da hingeht - die finden schon das passende soziale Paket, wenns denn notwendig ist. > Nach den 4 Monaten werden grundsätzlich 60 % der Rente gezahlt (...) Nach den DREI Monaten - meinte Gerd sicher ;-) Gruß w.
Gertam 19.03.2010 | 19:13
Hoppla, naja die 3 und die 4 sind ja auch sehr nah nebeneinander ;-)) 3 stimmt natürlich :-)) Ja,meinte ja entweder Grusi oder Wohngeldzuschuss.
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