Hallo Olga,
natürlich haben Sie einen Anspruch auf Witwenrente.
Sie können sich gerne an eine Auskunft- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung melden, dort berät man Sie bei Fragen und beantragt auch gemeinsam mit Ihnen die Hinterbliebenenrente.
Eine Auskunft- und Beratungsstelle finden Sie unter dem Link
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html
oder rechts als Link hinterlegt.
Anbei noch ein Link zu einer Broschüre der Deutschen Rentenversicherung zum Thema Hinterbliebenenrente:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.pdf?__blob=publicationFile&v=25