Im Todesfall würde Ihre Mutter eine Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllt. Ob ggf. auch ein Anspruch auf eine Unfallhinterbliebenenrente besteht, erfahren Sie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Auf Grund von Anrechnungsvorschriften könnte es jedoch zu Kürzungen der Hinterbliebenenrente kommen.